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Doch kein Plan B bei Gripen-Nein
Aus Tagesschau vom 08.04.2014.
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Schweiz Gripen: «Es gibt keinen Plan B»

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK) distanziert sich von einer tranchenweisen Beschaffung von Kampfjets, falls das Volk den Gripen am 18. Mai ablehnt. «Es gibt keinen Plan B», sagte SiK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ).

Das Abstimmungsergebnis zum Gripen am 18. Mai solle akzeptiert werden, egal, wie es ausfalle, sagte SiK-Präsident Alex Kuprecht. «Es kann nicht sein, dass ein Volksentscheid bei einer Ablehnung durch die Hintertür umgangen wird.» Das gelte auch für die Idee, die neuen Kampfjets zu mieten statt zu kaufen.

Bei der Abstimmung gehe es um die Finanzierung der Gripen, welche die Tiger-Kampfflugzeuge ersetzen sollen. «Wenn das Volk Nein sagen würde, hat es entschieden, die Tiger nicht zu ersetzen», stellte Kuprecht im Anschluss an die Kommissionssitzung klar. Dabei hatte sich die SiK nach Angaben des Präsidenten auch von Verteidigungsminister Ueli Maurer versichern lassen, dass es keinen Plan B gebe.

Finanzierung über ordentliches Budget?

Thomas Hurter (SVP/SH), der die SiK des Nationalrats präsidiert, hatte in einer Sendung des Westschweizer Radios RTS vorgeschlagen, den Ersatz für die Tiger nötigenfalls über das ordentliche Armeebudget zu finanzieren.

Schliesslich werde weder über die Armee noch über die Luftwaffe abgestimmt, sondern über das Gripen-Fonds-Gesetz, mit dem 22 neue Kampfflugzeuge finanziert werden sollen, sagte der ehemalige Kampfjet-Pilot. Nach Ansicht von Hurter könnte die Finanzierung beispielsweise sichergestellt werden, indem im Rahmen des Rüstungsprogramms alle 15 Jahre eine Staffel von etwa 12 Kampfflugzeugen gekauft werden.

Beim federführenden Verteidigungsdepartement (VBS) war Hurters Vorschlag nicht gut angekommen. Das VBS erinnerte am Wochenende daran, dass der Fonds nicht zuletzt darum geschaffen worden sei, um darüber abstimmen zu können. Auch das Ja-Komitee distanzierte sich von der Idee und hielt fest, dass es keinen Plan B gebe. Der Volksentscheid zum Gripen-Fonds-Gesetz sei abschliessend und verbindlich.

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