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Härtere Gangart bestätigt Nationaldienst ist für Eritreer kein Asylgrund

  • Die Zustände im eritreischen Nationaldienst wiegen nicht schwer genug, um den Wegweisungsvollzug zu verhindern.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Damit verschärft das Gericht seine Gangart gegenüber eritreischen Asylbewerbern zum dritten Mal innert anderthalb Jahren.
Menschen demonstrieren, Fahnen und Transparente zu sehen.
Legende: Stossen beim Bundesverwaltungsgericht nicht auf Gehör: Eritreer demonstrieren im vergangenen Mai für eine «humanitäre Flüchtlingspolitik». Keystone

Junge Eritreerinnen und Eritreer haben keine Wahl. Sie müssen in ihrem Land den Nationaldienst absolvieren. Wie lange dieser dauert, wissen sie nicht. Durchschnittlich sollen es fünf bis zehn Jahre sein.

Die Dienstleistenden sind der Willkür der Offiziere ausgesetzt und werden in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Frauen müssen zudem sexuelle Übergriffe ihrer Vorgesetzten fürchten.

Genaues weiss hier kaum jemand

Die Faktenlage zu diesem Nationaldienst ist dünn, weil Menschenrechtsorganisationen in Eritrea unerwünscht sind. Informationen gibt es fast nur von geflüchteten Eritreern. Deren Diaspora spricht von staatlicher Sklaverei.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte für sein Urteil nur wenig gesicherte Informationen zur Verfügung. Es musste sich neben Berichten der UNO und etwa der britischen Justiz auch auf Medienberichte und Dokumentarfilme abstützen.

Einberufung als Asylgrund angegeben

Das Gericht hatte den Fall eines 21-Jährigen Eritreers zu beurteilen, dessen Asylgesuch 2017 abgelehnt worden war. Er hat die Wegweisung aus der Schweiz angefochten, weil eine Rückkehr und eine Einberufung in den Nationaldienst unmenschlich seien.

Keine Zwangsausschaffung möglich

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Eine Zwangsausschaffung nach Eritrea ist derzeit nicht möglich. Das Land akzeptiert diese nicht, zudem gibt es kein Rückführungsabkommen mit der Schweiz. Der 21-jährige Eritreer im beschriebenen Fall müsste deshalb freiwillig zurück in sein Heimatland reisen, ausgeschafft werden kann er nicht.

Für das Bundesverwaltungsgericht wird mit dem Nationaldienst das Verbot der Zwangsarbeit aber nicht in krasser Weise verletzt. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete eine Wegweisung nur dann, wenn eine «flagrante Verletzung des Verbotes von Zwangsarbeit» angenommen werden müsse.

Zudem fänden sexuelle Übergriffe nicht derart flächendeckend statt, dass sie an dieser Einschätzung etwas änderten. Nach Ansicht der Richter ist die Wegweisung deshalb zulässig und zumutbar.

Fehlende Papiere sind kein Hindernis

Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die Wegweisung auch als möglich, obwohl Eritrea keine Zwangsrückführungen aus der Schweiz akzeptiert und es kein Rückführungsabkommen gibt. Der 21-jährige Beschwerdeführer könne bei der Vertretung seines Heimatlandes selber die nötigen Dokumente für die Rückreise beantragen.

Die Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende, welche den 21-jährigen Eritreer vertreten hat, prüft, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten.

Das sagt Bundeshaus-Redaktor Dominik Meier

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Zwar muss auch mit dem neuen Gerichtsurteil kein Eritreer mit der Ausschaffung aus der Schweiz rechnen. Trotzdem wird die Situation für jene Asylsuchenden aus Eritrea schwieriger, die unter die neue Gerichtspraxis fallen. Sie sind künftig illegal in der Schweiz. Sie dürfen nicht arbeiten, keine Sprachkurse besuchen und erhalten nur Nothilfe. Die neue Schweizer Gerichtspraxis betrifft allerdings nur einen Teil der asylsuchenden Eritreer. Rund die Hälfte erhält erfahrungsgemäss Asyl in der Schweiz. Sie sind meist aus dem Nationaldienst in Eritrea desertiert, weshalb ihnen drakonische Strafen drohen. Wer aber bloss vor dem drohenden Dienst geflohen ist, erhält kaum Asyl – und ist möglicherweise von der neuen Asylpraxis in der Schweiz betroffen. Von Januar bis Ende Mai dieses Jahres waren das rund 500 Personen.

Audio
Nationaldienst in Eritrea ist kein Asylgrund mehr
aus Rendez-vous vom 12.07.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 28 Sekunden.
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