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Schweiz «Heiler von Bern» zieht Urteil weiter

Der sogenannte «Heiler von Bern» soll mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert haben. Dafür wurde der 54-jährige Musiklehrer in erster Instanz zu 12 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nun zieht er das Urteil an die nächste Instanz weiter.

12 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe, so lautete im März das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Es erklärte den selbsternannten Heiler in einem gut zweiwöchigen Indizienprozes der schweren Körperverletzung und des Verbreitens menschlicher Krankheiten für schuldig.

Gutachten und Laboranalyse werden angefochten

Nun hat sein Anwalt Medienberichte bestätigt, wonach der 54-jährige Musiklehrer das Urteil weiterziehen will. Sein Mandant beteuere nach wie vor seine Unschuld. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert haben.

Er fechte unter anderem das psychiatrische Gutachten und die Analyse der HI-Virenstämme durch die Universität Zürich an, sagte der Verteidiger weiter. Auch die Aussage eines aidskranken Musikschülers, der «Heiler» habe ihm verseuchtes Blut abgezapft, werde angefochten. Der Mann sitzt seit März in Sicherheitshaft.

Strengere Strafe möglich

Auf die Berufung von Seiten des Beschuldigten hat die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern mit einer sogenannten Anschlussberufung reagiert. Das bedeutet, dass das Obergericht auch eine strengere Strafe als die erste Instanz aussprechen kann. Der zuständige Staatsanwalt hatte am «Heiler-Prozess» eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.

Beschuldigter in Haft

Da es keine festen Beweise für die Schuld des «Heilers» gab, war das Gericht unter anderem darauf angewiesen, die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen und diejenigen der 16 Infizierten zu beurteilen. Die allermeisten Aussagen der Opfer seien im Verlauf der Ermittlungen «konstant» geblieben, stellte das Gericht fest.

Mit der Verkündigung des Urteils wurde der schweizerisch-italienische Doppelbürger in Sicherheitshaft versetzt.

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