- Behörden sollen die AHV-Nummer künftig generell zur Identifikation von Personen verwenden dürfen.
- Das soll die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen.
- Probleme mit dem Datenschutz sieht der Bundesrat nicht.
Von der AHV-Karte zur Behörden-ID
Der Bundesrat hat eine Änderung des AHV-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese würde es den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verwenden. Andere Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, sollen hingegen weiterhin eine Ermächtigung in einem speziellen Gesetz benötigen.
Bundesrat sieht nur Vorteile
Der Bundesrat will damit die Verwaltungsarbeit vereinfachen. Dank der systematischen Verwendung der AHV-Nummer könne man Personenattribute künftig automatisch, rasch und genau aktualisieren. Zudem werde bei der Bearbeitung von Datensätzen der Verwaltungsaufwand gesenkt. Auch die Verwechslungsgefahr soll kleiner werden.
Der Bundesrat sieht kein Risiko, dass die Daten missbraucht werden könnten. Der Datenschutz bleibe gesichert. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Zugang zu den Datenbanken optimal gesichert werden muss. Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssten aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Widerstand im Parlament ist programmiert
Der Bundesrat ist auch überzeugt, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken wegen der Änderung nicht häufiger miteinander verknüpft werden als bisher. Der Einsatz der AHV-Nummer erhöhe die Machbarkeit einer Verknüpfung nicht merklich, schreibt er. Der Anreiz, Datenbanken illegal miteinander zu verknüpfen, werde nicht grösser. Der Widerstand gegen die Vorschläge ist trotzdem programmiert.
Bereits vor einigen Jahren wollte der Bundesrat die AHV-Nummer für das Grundbuch verwenden. Die Skepsis in den Räten war enorm. Bedenken gibt es vor allem wegen der dadurch möglichen Verknüpfung von Datenbanken. Bald könne man auf einen Knopfdruck von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten alles über eine Person erfahren, hiess es damals. Bei der Beratung des Informationssicherheitsgesetzes hat das Parlament der Verwendung der AHV-Nummer letztes Jahr jedoch zugestimmt. Die Mehrheit erhoffte sich damals, dass die Datensicherheit damit erhöht werde.
Empfehlungen des Datenschützers ignoriert
Genau das bestreitet jedoch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Er äusserte wiederholt Bedenken über die geplante «Ausrollung» der AHV-Nummer. Er forderte, dass Personen- und Sachdaten, die künftig mit der AHV-Nummer verknüpft werden, in getrennten Datenbanken aufbewahrt werden. Dabei müssten die Personendaten in einer einzigen zentralen Datenbank gehalten werden. Nur so können ein Missbrauch der Daten ausgeschlossen werden.
Der Bundesrat will diese Forderung des Datenschützers aber nicht umsetzen. Das sei zu kompliziert und zu teuer. Aus gleichen Gründen will der Bundesrat auch nichts wissen von sektoriellen Personenidentifikatoren anstelle der einheitlichen AHV-Nummer für alles. Auch ein Bewilligungsverfahren für Nutzer der AHV-Nummer lehnt der Bundesrat ab. Bis im Februar können interessierte Kreise nun Stellung nehmen zum Vorschlag des Bundesrats.