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Interessenbindungen der Räte Jeden Spesenfranken offenlegen? Nein, danke!

In Sachen Transparenz lenkt der Nationalrat auf die Ständeratslinie ein – aber nicht bei den Entschädigungen für Ehrenämter.

Darum geht es: Die Pflicht der Parlamentarier, ihre Interessenbindungen offenzulegen, soll erweitert werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will damit für mehr Transparenz unter der Bundeshauskuppel sorgen. Im Rahmen der Änderungen des Parlamentsrechts hatte die grosse Kammer in der Wintersession ein erstes Mal über den Entwurf debattiert. Sie tat sich aber schwer mit den Vorschlägen ihrer Kommission. Anders die kleine Kammer: Sie übernahm in der Frühjahrssession die meisten der Forderungen. Beim zweiten Anlauf kam der Nationalrat dem Ständerat nun etwas entgegen.

Was umstritten war: Darauf, dass die Ratsmitglieder im Register der Interessenbindungen in Zukunft auch ihre Arbeitgeber angeben müssen, einigte man sich in der grossen Kammer diskussionslos. Damit ist eine wichtige Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Ein anderer Punkt erwies sich aber als besonders umstritten. Es ging um die Frage, ob Parlamentarier auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten offenlegen müssen. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession entschieden, dass selbst solche Zahlungen in dem Register vermerkt werden sollen. Dies laut einem Antrag allerdings nur, wenn das Entgelt für Spesen und Honorare mehr als 12'000 Franken im Jahr beträgt.

Was die Parlamentarier sagten: Der zusätzliche Vermerk, ob Ratsmitglieder die aufgeführten Tätigkeiten ehrenamtlich oder gegen Bezahlung ausüben, ging der grossen Kammer zu weit. Hauchdünn, mit 93 gegen 92 Stimmen, setzte sich die bürgerliche Mehrheit aus SVP und FDP durch und lehnte ihn ab.

Das ist nicht im Sinne des Milizparlaments.
Autor: Gregor Rutz Nationalrat (SVP/ZH)

Gregor Rutz (SVP/ZH) setzte sich für die Streichung des betreffenden Artikels ein. Ihn störe der Einblick in private Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen. «Wir wollen nicht, dass der Lohn in Franken und Rappen offengelegt werden muss.» Das sei nicht im Sinne des Milizparlaments.

Die 12'000 Franken Entschädigung im Jahr, die Kurt Fluri (FDP/SO) als «Grenze zwischen Ehrenamt oder nicht», ins Spiel brachte, sei «willkürlich», betonte Lorenz Hess (BDP/BE) gegenüber SRF. Zudem messe sich der Einsatz für bestimmte Interessengruppen – ob ehrenamtlich oder nicht – nicht an der Höhe der Entschädigung. «Ich bin Präsident des Berner Jägerverbandes», so Hess. «Das ist meine Passion. Ich erhalte dafür pro Jahr etwa 3000 Franken inklusive Spesen. Ich habe extrem viel für den Verband gemacht, mich eingesetzt und viel erreicht – weil es mir das wert war, aber nicht für die 3000 Franken.»

Hess am Rednerpult im Nationalrat
Legende: Nationalrat Lorenz Hess (BDP/BE) stimmte gegen die zusätzliche Registrierungspflicht. Keystone

So geht es weiter: Bei den Änderungen im Parlamentsrecht bestehen zwischen den beiden Kammern weiterhin zahlreiche Differenzen, etwa bei Details des Abstimmungsverfahrens. Auch bei den Themen, auf die der Bundesrat in Botschaften ans Parlament in Zukunft eingehen muss, sind noch nicht alle Details geregelt. Diese gehen nun zurück an den Ständerat. Die bereinigten Punkte sind dagegen bereit für die Schlussabstimmung.

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