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Andri Silberschmidt (FDP/ZH): «Leistungskatalog soll regelmässig kritisch überprüft werden»
Aus News-Clip vom 14.09.2023.
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Kampf gegen Prämienexplosion Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative steht

  • Das Parlament will das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit der Einführung von Kosten- und Qualitätszielen dämpfen.
  • Die Räte haben die letzte Differenz im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei bereinigt.
  • Das Volksbegehren selbst empfehlen die Räte zur Ablehnung.

Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Gemäss Begehren müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.

Der Gegenvorschlag sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung festlegen. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben. Weiter soll der Bundesrat zusätzliche subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen erhalten.

Einreichung der Unterschriften durch die Mitte-Partei
Legende: Die Mitte-Partei will die steigenden Krankenkassenprämien mit ihrer Initiative bremsen: Wenn diese deutlich stärker steigen als die Löhne, müssen Bundesrat und Kantone konkrete Massnahmen beschliessen. Diese müssten im Folgejahr greifen, damit – so das Ziel der Initiative – die Prämien bezahlbar bleiben. Keystone/Anthony Anex

Konkret wird gesetzlich verankert, dass der Bundesrat Anpassungen an den Tarifstrukturen vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können.

Initiative hat im Parlament keine Chance

Umstritten war am Schluss ein Detail in der Vorlage. National- und Ständerat waren sich seit längerem im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Jedoch wollte der Nationalrat ursprünglich im Gegensatz zum Ständerat, dass unabhängige Dritte mit einem solchen Verfahren beauftragt werden müssen.

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Roduit (Mitte/VS): «Wir möchten das Verfahren nicht erschweren»
Aus News-Clip vom 14.09.2023.
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Der Nationalrat hat nun auf diesen Passus im Gesetz verzichtet und ist dem Ständerat gefolgt. Damit wurde die letzte Differenz im geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung ausgeräumt. Die Vorlage mit mehreren Massnahmen zur Kostendämpfung ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Nicht mehr Teil der Vorlage ist die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien.

Auch Bundesrat empfiehlt Ablehnung

Ursprünglich war der Nationalrat dafür, dass Laboranalysen nur vergütet werden sollen, wenn die Krankenkasse des Patienten oder der Patientin einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hat, das die Analyse durchführt. Ein Bericht kam dann aber zum Schluss, dass dies zu einem sehr hohen zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Mehrkosten führen würde.

Für das Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. In beiden Räten weibelten mehrere Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter für die Annahme der Initiative, fanden aber keine Mehrheit.

Auch der Bundesrat empfiehlt das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung. Die Abstimmungsempfehlung ist nun ebenfalls bereit für die Schlussabstimmungen.

SRF 4 News, 13.09.2023, 12 Uhr;

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