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Crossrail-Löhne bald auch für Schweizer Lokführer? Die Gewerkschaft SEV will das verhindern.
Aus Tagesschau vom 28.05.2015.
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Schweiz Kampf gegen staatlich legalisiertes Lohndumping

Wenn italienische Lokführer auf dem Teilstück Domodossola-Brig fahren, verdienen sie dabei deutlich weniger als ihre Schweizer Kollegen. Die vom Bundesamt für Verkehr abgesegnet Lohnmassnahme liegt der Eisenbahner-Gewerkschaft auf dem Magen. Sie fürchten um ihren Lohn.

Rollen die Züge von Crossrail durch den Simplon Richtung Brig, dann verdienen die italienischen Lokführer weniger als ihre Schweizer Kollegen. Das mit dem amtlichen Siegel des Bundesamts für Verkehr BAV.

BAV-Direktor Peter Füglistaler verteidigte diesen Entscheid am Kongress der Gewerkschaft. Doch die Meinung des Publikums schien gemacht: Als Füglistaler das Wort ergriff, haben sich die rund 400 Anwesenden Regenpelerinen übergezogen. Dies als Zeichen, dass man sie nicht im Regen stehen lassen soll.

Der Streit um die Crossrail-Löhne begann als das Unternehmen italienische Lokführer, die zuvor in Domodossola gearbeitet hatte, in Brig anstellte. Sie verdienen dort zwar mehr als in Italien, erhalten aber nicht den in der Schweiz üblichen Lohn.

Stoff für Gerichte

Der Eisenbahner-Gewerkschaft (SEV) zufolge verdienen sie nur rund 3600 Franken Lohn, während ein in der Schweiz angestellter Lokführer durchschnittlich 5300 bis 5700 Franken erhält. Crossrail selbst sprach bei früheren Gelegenheiten von rund 4000 Franken netto und betonte, dass den Lokführern eine fünfmonatige Ausbildung bezahlt werde, damit sie auch in der Schweiz fahren dürfen.

Der SEV sprach jedoch von Lohndumping und reichte im Sommer 2014 beim BAV formelle Anzeige gegen Crossrail ein. Das BAV wies diese jedoch zurück. Crossrail sei im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Dort sei die Lohnbandbreite grösser als im Binnenverkehr, teilte das Bundesamt Anfang Mai mit.

Ausserdem habe das Parlament ausdrücklich beschlossen, dass im internationalen Schienenverkehr branchenübliche – und nicht landesübliche – Arbeitsbedingungen einzuhalten seien.

Der SEV will den Entscheid wie bereits mitgeteilt ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Das BAV begrüsst dies. Die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung sei wichtig.

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