Der Fall Schaffhausen: Der Kampf der Kindergärtnerinnen für bessere Bezahlung ist langwierig und kompliziert. Das liegt auch am Föderalismus: Bildung liegt in der Hoheit der Kantone. Und so musste sich das Bundesgericht erneut mit einer Lohnklage befassen, die auf ein spezielles kantonales Lohnsystem zurückgeht, nämlich eine Schaffhauser Regelung aus dem Jahr 2005. Die Kindergärtnerinnen haben dagegen geklagt und 2016 vom Obergericht Recht bekommen. Das Bundesgericht hingegen gibt nun der Regierung recht. Es sei nicht klar beweisen, dass das Schaffhauser Lohnsystem diskriminierend sei. Möglicherweise sei es aber trotzdem unfair. Der Fall geht deshalb zurück ans Obergericht.
Was den Fall kompliziert macht: In Schaffhausen waren die Löhne 2005 angehoben worden. Allerdings bestritt die Regierung, dass damit eine frühere Diskriminierung behoben werden sollte. Die Regierung hatte damals die Löhne verbessert, weil sich in Schaffhausen nicht mehr genug Kindergärtnerinnen fanden. Ein Bundesgerichtsentscheid hatte bereits 1999 dazu geführt, dass die anderen Kantone reihum die Geschlechterdiskriminierung beseitigten und bessere Löhne zahlten.
Blick auf die Schweiz: Gemäss Auskunft des Lehrerinnen- und Lehrerverbandes ist inzwischen in fast allen Kantonen die Ausbildung vereinheitlicht und auch die Bezahlung meist angepasst worden. Ein Dorn im Auge sind dem Verband eigentlich nur noch die Löhne im Kanton Graubünden. In den Kantonen des Mittellandes dagegen sei die direkte Diskriminierung als Frauenberuf heute weniger offenkundig, das Problem weniger drängend, zumal Lohnklagen weiterhin sehr schwierig sind. Erst letztes Jahr waren auch die Zürcher Kindergärtnerinnen mit einer neuerlichen Klage vor Bundesgericht gescheitert.
Die Rolle der Politik: In St. Gallen und Zürich kämpfen die Kindergärtnerinnen aktuell nicht mehr gegen ihre Einstufung in den Lohnsystemen, sondern um die Frage, was sie leisten und leisten sollen. Beispielsweise geht es darum, ob die Pausenaufsicht zur Arbeitszeit zählt. In Zürich werden darüber hinaus in politischen Vorstössen kleinere Klassen und Assistenzlehrerinnen gefordert. Aktuell wird also nur noch vereinzelt darüber gestritten, ob die Kindergärtnerinnen beim Lohn diskriminiert werden. Stattdessen geht es um die Frage, was der Gesellschaft die Betreuung der Kinder wert ist. Diese Debatte findet aktuell dort statt, wo sie besser hinpasst: im politischen Raum statt vor Gericht.