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Senioren-Fahrtests: Rigide Methoden im Kanton St. Gallen
Aus 10 vor 10 vom 18.06.2013.
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Schweiz Kanton St. Gallen fordert Tote zum Fahrtest auf

In seinen aktuellen Amtsblättern veröffentlicht der Kanton St. Gallen fortlaufend die Namen von säumigen Senioren, die dem verkehrsmedizinischen Gesundheitscheck keine Folge leisten. Nun haben Recherchen von «10v10» ergeben, dass darunter auch bereits verstorbene Personen sind.

Im Alter von 70 Jahren muss man zur verkehrsmedizinischen Untersuchung. Das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen hat die 70-Jährigen angeschrieben, doch rund 400 Personen haben sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht gemeldet.

Senior am Steuer
Legende: Die verkehrsmedizinische Untersuchung ist für Personen ab 70 Pflicht. SRF

Nun hat der Kanton St. Gallen nach dem Vorbild der Kantone Aargau und Basel-Stadt angefangen, die Namen der Senioren im Amtsblatt zu publizieren. Es gehe um die allgemeine Sicherheit im Verkehr so der Kanton St. Gallen. Georges Burger, Leiter vom Strassenverkehrsamt: «Die Personen sind nicht auffindbar, und haben sich trotz mehrfachem Schreiben nicht gemeldet.

Bevor ihnen der Kanton den Fahrausweis endgültig entziehen kann, gilt die Veröffentlichung im Amtsblatt als letzter juristischer Schritt.» Der Betroffene habe so noch die Möglichkeit Einspruch zu erheben.

Laut der kantonalen Datenschützerin, Corinne Suter Hellstern, ist dies grundsätzlich zulässig: «Die Veröffentlichung ist dann erlaubt, wenn alle internen Mittel zur Auffindung der Person ausgeschöpft wurden.»

Ob diese wirklich ausgeschöpft wurden ist fraglich. «10v10» hat mittels Internet und einigen Telefonanrufen mehrere Personen, die der Kanton nicht ausfindig machen konnte, rasch aufgespürt.

Peinliche Panne

Zwei davon sind seit über 30 Jahren ausgewandert. Sie besitzen in den neuen Ländern korrekt erworbene Fahrausweise. Eine Frau ist verheiratet und wohnt einfach im Nachbarkanton Zürich. Sie habe dort soeben den Check absolviert. Das Skurrile: Drei Personen sind gar schon tot, einer von ihnen starb im Alter von 22 Jahren. Er wurde also fünfzig Jahre nach seinem Tod zum Fahrtest aufgeboten.

Georges Burger kann sich die Fehler nicht erklären: «Wir haben vor der Veröffentlichung im Amtsblatt auch die internen Datenbanken durchforstet. Es ist mir nicht klar, wo der Fehler passiert ist. Aber es tut mir leid.» Der Amtsleiter will nun klären, wo das Problem liegt, denn eigentlich soll bereits in zwei Wochen das nächste Amtsblatt mit neuen Namen publiziert werden.

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