- Wer als Angestellter des Kantons Tessin eine Zigarette rauchen will und dafür den Arbeitsplatz verlässt, muss in Zukunft dafür ausstempeln.
- Die Regelung betrifft ab 1. Februar je ein Gebäude der Kantonsregierung und des Parlaments.
- Eine solche Regelung bei einem Kanton ist ein Novum in der Schweiz.
Angestossen wurde diese neue Regelung durch eine parlamentarische Anfrage von Grossrat Fabio Badasci (Lega). Er wollte von der Regierung wissen, wie sie die «Ungerechtigkeit» zwischen rauchenden und nichtrauchenden Kantonsangestellten zu regeln gedenke. Schliesslich würden Raucher regelmässig Pausen machen.
In ihrer Antwort kündigte der Regierungsrat an, über eine neue Absenzenregelung nachzudenken und führt nun in zwei Gebäuden die Regel ein: Es betrifft all jene Unterbrechungen der Arbeit, welche zusätzlich zu den beiden erlaubten viertelstündigen Pausen pro Tag stattfinden.
Mögliche Ausweitung auf alle Verwaltungsgebäude
Ob und wann die Regelung auf weitere Gebäude der Verwaltung ausgeweitet wird, sei im Moment noch unklar, sagt Nicola Novaresi, Direktor des Departements für Finanzen und Wirtschaft. Auch ist ihm keine vergleichbare Regelung aus anderen Kantonen bekannt.
Bereits im Jahr 2007 ging der Kanton Tessin mit einer strengen Regelung bezüglich Raucher voran. Damals führte der Südkanton als erster in der Schweiz ein Rauchverbot an öffentlichen Orten ein.