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Schweiz Kantone zur MEI: Im Prinzip auf Linie des Bundesrats

Grundsätzlich zeigen sich die Kantone einverstanden mit den Ideen des Bundesrates zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Sie fordern aber einen starken Einbezug, was die konkrete Kontingentierung betrifft. Auch der Inländervorrang sei unter Vorbehalt anzuwenden.

Kanonswappen hinter Schweizer Wappen.
Legende: Die Kantone wollen «vollzugstaugliche Lösungen» für Grenzgänger und Spezialisten. Keystone

Die Kantone begrüssen grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der SVP-Zuwanderungsinitiative. Die Einführung eines Kontingentierungssystem sei der konsequente Schritt, liess die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nach ihrer Plenarversammlung verlauten. Der bilaterale Weg mit der EU müsse aber fortgesetzt werden.

Bilaterale nicht gefährden

Die Gefährdung des bilateralen Weges stelle ein erhebliches Risiko für die Schweizer Wirtschaft dar, betonte die Konferenz. Sollte das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht den vorgeschlagenen Änderungen des Ausländergesetzes angepasst werden können, müsse über das weitere Vorgehen neu entschieden werden.

Die Kantone pochten weiter darauf, dass die Höhe der Kontingente und die Höchstzahlen der Zuwanderer in Absprache und auf der Basis ihrer Bedürfnisse festgelegt werden. Die Teilnahme der Sozialpartner an der geplanten Zuwanderungskommission lehnen sie ab.

Audio
Die Kantone wollen bei den Höchstzahlen mitreden
aus Heute um halb Fünf vom 19.06.2015.
abspielen. Laufzeit 54 Sekunden.

«Vollzugstaugliche Lösungen» für Grenzgänger finden

Weiter sprechen sich die Kantone dafür aus, dass der Inländervorrang in jedem Fall einzeln geprüft wird. Für gewisse Gruppen wie Grenzgänger oder Spezialisten müssten «vollzugstaugliche Lösungen» gefunden werden.

Die Kantone begrüssten ferner, dass Kurzaufenthalter von bis zu vier Monaten von der Kontingentierung ausgenommen werden sollen. Denn jede neue Prüfung sei mit einem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber und Kantone verbunden. Schliesslich wollen die Kantone die Zahl der Grenzgänger selbst bestimmen.

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