- Der St. Galler Kantonsrat hat die Motion klar mit 70 zu 46 Stimmen angenommen und schafft damit die Grundlage für ein kantonsweites Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen.
- Umstritten war die Stufe: Mit 59 zu 54 Stimmen setzte sich die Mehrheit durch, das Verbot auch auf die Mittel- und Berufsschule auszudehnen.
- Die Regierung muss nun eine Gesetzesanpassung für alle öffentlichen Schulen ausarbeiten.
- Auslöser war der Fall Eschenbach, bei dem Eltern sich 2025 gegen eine kopftuchtragende Lehrerin gewehrt hatten.
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch eine parteiübergreifend eingereichte Motion gutgeheissen, die ein kantonsweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen zur Folge haben wird.
Keine klaren Haltungen der Parteien
Die Debatte war lang und emotional. Klare Parteilinien gab es kaum, die Fraktionen zeigten sich intern gespalten. Unklar blieb für viele Ratsmitglieder auch, welche Symbole und Kleidungsstücke genau unter das Verbot religiös geprägter Zeichen fallen sollen.
Feiern dann unsere Kinder im Advent nicht mehr Weihnachten entgegen, sondern feiern ein Lichtfest?
Aus der Mitte-EVP-Fraktion wurde etwa die Sorge geäussert, dass auch christliche Werte an Bedeutung verlieren könnten. So stellte Fraktionspräsidentin Franziska Steiner-Kaufmann infrage: «Wo beginnen wir und wo hören wir auf? Feiern wir dann auch nicht mehr Ostern im Kindergarten, nur noch ein Frühlingsfest? Und feiern unsere Kinder im Advent nicht mehr Weihnachten entgegen, sondern feiern ein Lichtfest?»
Religiöse Symbole, wie das islamische Kopftuch passen einfach nicht in unsere Schweizer Werte.
Auch die SP-Grüne-GLP-Fraktion war geteilter Meinung: Während einige eine strikte Trennung von Schule und Religion befürworteten, lehnten andere ein Verbot ab, weil es aus ihrer Sicht vor allem auf das Kopftuch ziele. Dazu die SP-Kantonsrätin Monika Simmler: «Die Pro-Stimmen sind für die Trennung von Kirche und Staat und die konfessionelle Neutralität unseres Bildungssystems. Die Contra-Stimmen sind ein Protest gegen einen Missbrauch dieses Themas zu populistischen Zwecken.»
Geschlossene Reihen gab es einzig in der SVP. Fraktionspräsident Sascha Schmid: «Religiöse Symbole, wie das islamische Kopftuch passen einfach nicht in unsere Schweizer Werte.» Am Ende stimmte dennoch eine deutliche Mehrheit für die Motion.
Für alle öffentlichen Schulen
Bei der Frage, auf welcher Stufe das Verbot gelten soll, viel der Entscheid knapp aus. Mit 59 zu 54 Stimmen setzten sich die Motionäre von SVP, GLP, Mitte und FDP durch. Damit soll das Verbot nicht nur für die Volksschule gelten, sondern auch für die Sekundarstufe II – also für Mittel‑ und Berufsschulen.
Der Fall Eschenbach als Auslöser
Auslöser für den Vorstoss war ein Fall in Eschenbach SG. Im Sommer 2025 hatten sich Eltern gegen die Anstellung einer jungen Lehrerin gewehrt, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Die Schule entschied daraufhin, das Anstellungsverhältnis doch nicht einzugehen.
Kurz darauf reichten im Kantonsrat einzelne Mitglieder aus allen vier Fraktionen eine Motion ein. Darin wurde eine Klärung verlangt. Im Volksschulgesetz solle das Tragen «von religiös motivierten Kleidungsstücken oder Symbolen durch Lehrpersonen» an öffentlichen Schulen untersagt werden.
Die Regierung unterstützte die Forderung, wollte das Verbot aber auf die Volksschule beschränken. Der Rat stimmte nach einer differenzierten Debatte mit 70 gegen 46 Stimmen der Motion zu.
Knapper fiel der Entscheid bei der Frage aus, auf welcher Stufe das Verbot gelten soll. Die Mehrheit folgte den Motionären, sodass die Regierung nun eine Gesetzesanpassung nicht nur für die obligatorische Volksschule, sondern für alle öffentlichen Schulen ausarbeiten muss. Dafür hat sie drei Jahre Zeit. Dann kommt die Vorlage erneut ins Kantonsparlament.