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Schweiz Kathy Riklin beging im Fall Mörgeli eine Amtsgeheimnisverletzung

Die Zürcher Nationalrätin Kathy Riklin (CVP) muss definitiv eine bedingte Geldstrafe bezahlen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie sich in der Affäre um die Entlassung von Professor Christoph Mörgeli an der Universität Zürich der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht hat.

Die Zürcher Nationalrätin Kathy Riklin (CVP) muss definitiv eine bedingte Geldstrafe bezahlen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie sich in der Affäre um die Entlassung von Professor Christoph Mörgeli an der Universität Zürich der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht hat.

Riklin zeigt sich auf Twitter enttäuscht, dass das Bundesgericht den Entscheid des Berner Obergerichts stützt:

Die Affäre Mörgeli, die im September 2012 ihren Anfang nahm, ist weit verzweigt. Mit dem Urteil ist nun ein Nebenschauplatz juristisch abgeschlossen. Die Universität Zürich hatte im Frühling 2013 ein Expertenteam beauftragt, die Qualität der am medizinhistorischen Institut eingereichten Dissertationen zu prüfen. Ein Bericht der «Rundschau» hatte zuvor berichtet, dass der damalige Professor, SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli, Doktorarbeiten einfach durchgehen liess.

Riklin: «Es sieht nicht gut aus um Mörgeli»

Riklin war Mitglied des Universitätsrats Zürich, als dieser Ende August 2013 über die Erkenntnisse der Experten informierte. Als Riklin am 26. September im Bundeshaus von einem Journalisten nach Neuigkeiten im Fall Mörgeli gefragt wurde, verwies sie laut dem Bundesgerichtsurteil auf einen in den kommenden Wochen erscheinenden Bericht. Dabei ergänzte sie: «Es sieht nicht gut aus um Mörgeli.»

Die CVP-Nationalrätin steht nach wie vor zu dieser Aussage, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt, die sie auch auf Twitter publizierte: «Persönlich bin ich der Überzeugung, mit meiner Aussage kein Geheimnis preisgegeben zu haben.»

Geldstrafe von zehn Tagessätzen

In ihrer Beschwerde vor Bundesgericht machte sie geltend, dass ihre Aussage in keinem Zusammenhang mit dem Expertenbericht gestanden habe. Sie habe sich lediglich auf die persönliche und generelle Situation von Mörgeli bezogen. Dass das Berner Obergericht einen Zusammenhang hergestellt habe, sei willkürlich, kritisierte Riklin.

Das Bundesgericht hält dagegen fest: «Es mag zutreffen, dass auch eine andere Beweisführung denkbar gewesen wäre.» Das Berner Obergericht habe aber durchaus davon ausgehen können, dass Riklin mit ihrer Aussage auf den geheimen Bericht Bezug genommen habe. Sie habe eine «Information unbedacht gegenüber einem Journalisten ausgeplaudert», urteilte das Bundesgericht.

Riklin wird somit definitiv zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 380 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Mörgeli äussert sich nicht

Wie Riklin schreibt, sei das ganze Verfahren ohnehin nicht angebracht gewesen: «Solche Kontroversen gehören auf die politische Bühne und nicht vor ein Gericht». Dass es zu dieser juristischen Auseinandersetzung kam, liege an «unterschiedlichen persönlichen und politischen Auffassungen».

Obwohl er einen Sieg vor Bundesgericht davontrug, wollte sich Christoph Mörgeli auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht zum Urteil äussern.

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