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Schweiz Kein Vetorecht mehr bei Professorenwahl für Nestlé

Der Nestlé-Konzern finanziert zwei Lehrstühle an der ETH Lausanne – und zwar schon seit einigen Jahren. Das ist letzte Woche ans Licht gekommen. Bei der Wahl der ETH-Professoren hat Nestlé ein Vetorecht. Dagegen regt sich jetzt Widerstand von höchster Stelle.

Es steht im Vertrag zwischen der ETH Lausanne und Nestlé: Der Nahrungsmittelkonzern hat das letzte Wort beim Entscheid, wer die zwei gesponserten Professoren-Stellen erhält.

Nestlé muss schriftlich zustimmen. «Das darf nicht sein», sagt Fritz Schiesser. Er ist der Präsident des ETH-Rates – der Aufsichtsbehörde also. «Die schriftliche Zustimmung führt dazu, dass sie zu einem Nein des Geldgebers führen kann, nachdem ein Entscheid gefallen ist. Und das kann nicht sein.»

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ETH-Ratspräsident ist gegen Nestlés Vetorecht
aus Info 3 vom 16.05.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Nächste Woche befasst sich der Rat mit dem umstrittenen Nestlé-Vertrag. Abändern oder gar kündigen kann der Rat den Vertrag allerdings nicht – konkret aber könnte der Rat künftig keine Professorenwahl mehr absegnen, wenn beim Auswahlverfahren eine Sponsorenfirma ein Vetorecht hatte. «Ich möchte eigentlich keine Verträge mehr mit einer derartigen Formulierung sehen», sagt Fritz Schiesser vom ETH-Rat.

46 der 700 ETH-Professoren-Stellen sind ganz oder teilweise von Privatfirmen bezahlt. Ob Nestlé mit seinem Vetorecht bei der Besetzung der Stellen ein Einzelfall ist, ist offen. Schiesser will das jetzt abklären.

Nationalräte gegen automatische Transparenz

Im Bundeshaus diskutierten am Freitag auch die Nationalräte in der Wissenschaftskommission über das Sponsoring an den Universitäten. SP-Parlamentarier verlangten Transparenzregeln für die verschiedenen Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Hochschulen.

Sie unterlagen: Die Mehrheit der Wissenschaftspolitiker befürchtet, dass dies ETH und Universitäten zu stark einschränken würde. Die Hochschulen selbst müssen somit entscheiden, ob und wie sie mehr Transparenz schaffen wollen.

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