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Schweiz Keine Abtreibung aufgrund des Geschlechts

Der Bundesrat hat neue Regelungen in die Vernehmlassung geschickt, die Gentests betreffen: Abtreibungen aufgrund des Geschlechts sollen verhindert werden und die Apotheken mehr Kompetenzen erhalten. Was das Internet betrifft, soll in unproblematischen Bereichen eine Lockerung vorgenommen werden.

Heute ist es überhaupt kein Problem, schon ganz am Anfang einer Schwangerschaft das ungeborene Kind auf verschiedenste Eigenschaften zu testen. Was medizinisch äusserst hilfreich sein kann, ist gesellschaftlich allerdings heikel.

Denn die Tests können nicht nur Hinweise geben auf Krankheiten oder Behinderungen, sondern auch auf das Geschlecht. Dass werdende Eltern nun quasi aussuchen können, ob sie ein Kind behalten, das nicht ihrem Wunschgeschlecht entspricht, möchte der Bundesrat ausschliessen

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Was soll bei genetischen Untersuchungen erlaubt sein?
aus Rendez-vous vom 18.02.2015. Bild: Symbolbild Reuters
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 52 Sekunden.

Ob ein Kind ein Junge wird oder ein Mädchen, sollen die Eltern deshalb erst nach der 12. Schwangerschaftswoche erfahren – also nach der legalen Abtreibungsfrist.

Diese Änderung im Gesetz über genetische Untersuchungen geht auf einen Vorstoss der Aargauer SP-Ständerätin Pascal Bruderer zurück. Entsprechend zufrieden ist sie mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates: «Es soll keine vorgeburtliche Geschlechterselektion geben in der Schweiz. Mit dieser Totalrevision wird dieses Risiko nun ausgeschlossen. Darüber bin ich sehr froh.»

Apotheken erhalten mehr Kompetenzen

Der Bundesrat hat noch weitere Entscheide getroffen um die stetig wachsenden Möglichkeiten im Bereich der Gen-Tests zu regeln. Während medizinische Tests weiterhin nur von Ärzten durchgeführt werden können, dürfen im aussermedizinischen Bereich neu auch Apotheken Tests vornehmen.

Wer also herausfinden möchte, wie es um seine Fitness steht oder wie er am besten ein paar Kilos los wird, kann seine Veranlagung in der Apotheke testen lassen. Damit komme den Apotheken neu eine grosse Verantwortung zu, sagt Andrea Arz de Falco, Vizedirektorin im Bundesamt für Gesundheit.

«Die Gefahr ist natürlich – wie generell bei genetischen Untersuchungen –, dass Missbrauch mit Daten betrieben wird», so Arz de Falco. Auch könnten Abklärungen veranlasst werden, die gar nicht die Person beträfen, die Auskunft wünsche. «Es geht um Missbrauchsabklärung und letztlich um die Sicherstellung von Qualität.»

Regelungen gehen in Vernehmlassung

Deshalb will die neue Vorlage Gentests übers Internet künftig nur in gänzlich unproblematischen Bereichen erlauben. Das seien beispielsweise die Konsistenz des Ohrenschmalzes, der Haarfarbe oder der Körpergrösse. Diese Tests sollen frei übers Internet erhältlich sein, wie Arz de Falco erklärt. Abgegeben werden dürfen sie allerdings nur an Erwachsene. Die neuen Regelungen gehen jetzt in die Vernehmlassung.

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