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Zwei verschleierte Frauen in einer Einkaufspassage in Genf.
Legende: Verschleierte Frauen in Genf (Archivbild). Im Tessin wird das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) künftig gebüsst. Keystone
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Schweiz Keine Burka mehr im Tessin

Künftig ist es im Tessin an öffentlichen Orten verboten, sein Gesicht zu verhüllen. Dies hat das Tessiner Parlament so beschlossen. Auch das Strafmass wurde geregelt. Die Sitzung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Nach dem Ja an der Urne im September 2013 hat auch das Tessiner Parlament dem «Burka-Gesetz» grünes Licht gegeben. Damit ist es im Tessin künftig verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten zu verschleiern.

Video
Tessin verbietet Burka
Aus Tagesschau vom 24.11.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 15 Sekunden.

Der Sitzungstag zum Burka-Gesetz fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt: Beim Eingang des Parlamentsgebäudes wurde provisorisch ein Metalldetektor aufgestellt.

Das von der Tessiner Bevölkerung angenommene Verbot der Vollverschleierung verbietet das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. Gemäss Regierungsbotschaft gilt dies in gleichem Masse für Sportfans, die sich vermummen oder Demonstrierende, die Helme tragen.

Strafen bis 10'000 Franken

Die vorberatende Kommission forderte in der Parlamentsdebatte jedoch erfolgreich, dass das Tragen des Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers in einem gesonderten Gesetz geregelt wird. Dieses Ad-hoc-Gesetz umfasst neun Artikel und will auch die Integration und den sozialen Austausch fördern.

Das Gesetz über die öffentliche Ordnung hingegen wird um ein strenges Vermummungsverbot ergänzt. Mit getrennten Gesetzen will das Tessiner Parlament verhindern, dass verhüllte Frauen mit Hooligans oder maskierten Demonstranten gleichgestellt werden. Die Strafen für mögliche Vergehen werden zwischen 100 und 10'000 Franken liegen.

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109 Kommentare

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  • Kommentar von Max Blatter  (maxblatter)
    Schön, dann bricht halt die Tourismus-Branche im Tessin ein - jedem das seine und jeder das ihre. Ist ja eh der regenreichste Kanton der Schweiz...
  • Kommentar von Maligan Jury  (jury maligan)
    Das Vermummungsverbot sollte für das ganze Land gelten - das wäre Klarheit. Touristen, welche wissen, was in einem Land gilt, halten sich meistens auch daran. Wir halten uns ja auch an die Vorschriften, wenn wir in ein anderes Land reisen.
  • Kommentar von Beatrice Mayer  (signorinetta)
    @Schliifts K. T. (K.T.), Basel Dienstag, 24.11.2015, 15:22 Sie begehen den verbreiteten Fehler der Relativierung. Wenn gegen Hooligans nicht konsequent vorgegangen wird, heisst das im Umkehrschluss nicht, dass wir eine Kleidung erlauben sollen, die die Geschlechterapartheid unterstützt. Anderes Beispiel, das gerne gebraucht wird: weil die Bibel auch gewalttätige Inhalte hat, dürfen wir nichts gegen aktuelle islamische Gewalt sagen.
    1. Antwort von Jürg Sand  (Jürg Sand)
      Sehr richtig, Beatrice Mayer! Zur Bibel ist noch zu sagen, dass sie (das alte Testament) erzählender Natur ist, der Koran auffordernder (ein gewaltiger Unterschied). Aber das alles ist, wie Sie schreiben, völlig ohne Belang, es geht um das JETZT und um UNS. Es sind WIR, die in UNSEREM Land die Regeln bestimmen!