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Pädophile Väter vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 26.11.2013.
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Schweiz Kinderschänder-Prozess: Väter missbrauchten ihre eigenen Buben

Zwei Väter stehen vor dem Bezirksgericht Münchwilen. Sie haben ihre eigenen Buben sexuell missbraucht und untereinander ausgetauscht. Einer von ihnen bot seinen Sohn auch als Sexobjekt im Internet an – für 300 Euro. Der Staatsanwalt fordert für beide mehrjährige Haftstrafen.

Gegen drei Kinderschänder hat vor dem Bezirksgericht Münchwilen in Sirnach (TG) die Gerichtsverhandlung begonnen. Ein Angeklagter ist von der Verhandlung dispensiert.

Die anderen beiden Männer sind der heute 35-jährige Hauptangeklagte und der 42-jährige Mitangeklagte. Sie sitzen seit fast fünf Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Die Männer waren 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophile und Kinderpornografie im Internet aufgeflogen.

Väter fotografieren Missbrauch

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Kinderschänder zeigen Reue (Philipp Inauen)
aus SRF 4 News aktuell vom 26.11.2013.
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Was hatte sich 2007 abgespielt? Der Hauptangeklagte missbraucht ab 2007 regelmässig seinen 6-jährigen Buben. Der Alleinerziehende dokumentiert den Missbrauch mit Bildern, stellt sie ins Internet, tauscht die Bilder mit anderen Pädosexuellen aus.

Bald danach trifft er sich er sich mit dem Mitangeklagten – auch er missbraucht seinen damals 7-jährigen Sohn. Die Väter treffen sich mit ihren Buben, missbrauchen sie. Manchmal betäuben die Väter ihre Kinder mit K.O-Tropfen.

Beide Männer missbrauchen zur gleichen Zeit weitere Kinder. Auch diese Taten dokumentieren sie, stellen sie ins Internet.

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Einschätzungen zum Kinderschänder-Prozess
Aus Schweiz aktuell vom 26.11.2013.
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Täter ist reuig

Beim Prozess bedauerte der Hauptangeklagte die Taten zu tiefst. Er selbst habe in der Haft seine Übergriffe niedergeschrieben, beim späteren Lesen sei es ihm schlecht geworden.

Er selbst wurde in seiner Jugend Opfer von Gewalt. Zwei psychologische Gutachten attestieren ihm aber keine pädophile Neigungen, allerdings eine generelle sexuelle Verwahrlosung.

10 Jahre hinter Gitter

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Für den Hauptangeklagten – jener Vater, der seinen Buben auch im Internet angepriesen hat – fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren.

Konkret werden ihm sexuelle Handlungen mit Kindern, Nötigung, Förderung der Prostitution, versuchte Verbreitung menschlicher Krankheiten, Pornografie und Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder vorgeworfen. Das alles soll er mehrfach begangen haben. Der Hauptangeklagte ist mit dem HI-Virus infiziert.

Für den einen Mitangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahren. Beide sind weitgehend geständig. Sie sagen, die «grausamen» Taten täten ihnen leid.

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