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Schweiz Kurzer Prozess: Die letzte Hinrichtung in der Schweiz

Vor 75 Jahren stirbt Hans Vollenweider durch die Guillotine. Verurteilt wegen des Mordes an einem Polizisten. Es ist das letzte Mal, dass in der Schweiz in einem zivilen Strafprozess die Todesstrafe gefällt und vollstreckt wird.

Freitag, der 18. Oktober 1940. Geschäftiges Treiben in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen (OW). Es ist kurz vor zwei Uhr morgens.

Ein Polizist führt Hans Vollenweider hinein. Wenige Minuten später ist Vollenweider tot. Hingerichtet mit der Guillotine, wegen des Mordes am Polizisten Alois von Moos.

Vollenweider ist der letzte, der in der Schweiz in einem Zivilprozess zum Tod verurteilt und exekutiert wird.

Sein Gnadengesuch ans Kantonsparlament: chancenlos. Und das, obwohl allen Parlamentariern bewusst gewesen sein musste, dass die Todesstrafe nur wenig später, mit Inkrafttreten des neuen eidgenössischen Strafrechtes im Jahr 1942, in der ganzen Schweiz verboten sein würde. Obwohl selbst die Witwe des getöteten Polizisten um Gnade bat.

Drei Menschen hat Vollenweider auf dem Gewissen. Vor Gericht stand er indes nur für die Tötung von Alois von Moos.

Der perfide Plan: Ein Opfer, das niemand vermisst

1936. Hans Vollenweider, geboren 1908 in Zürich, tritt eine Haftstrafe wegen Raubüberfalls an. Zweieinhalb Jahre muss er verbüssen. Doch die Prognose des Psychiaters ist schlecht. Vollenweider bleibt in Haft. Bis er von einem Sonntagsurlaub im Juni 1939 nicht mehr in die Strafanstalt zurückkehrt.

Todesstrafe in der Schweiz

In der Schweiz gibt es die Todesstrafe im zivilen Strafgesetzbuch seit 1942 nicht mehr. Zuvor war dies kantonal unterschiedlich geregelt. Im Militärstrafrecht blieb die Todesstrafe sogar bis 1992 bestehen, etwa für Landesverrat. Die letzte unter Militärrecht vollzogene Hinrichtung fand 1944 statt. In der Bundesverfassung ist das Verbot der Todesstrafe (Artikel 10, Absatz 1) seit Anfang 2000 verankert.

Die Polizei sucht nach Vollenweider. Vollenweider sucht nach seinem ersten Opfer. Jemanden, dessen Identität er stehlen könnte. Jemanden, dessen Verschwinden nicht auffallen würde. Eine alleinstehende Person.

Vollenweider annonciert in einer Zeitung, sucht nach einem Chauffeur. Seine Wahl fällt schliesslich auf Hermann Zwyssig.

Im Verhörprotokoll beschreibt Vollenweider die Tat später so: «Ich zögerte immer wieder. Losgefahren war ich mit dem Gedanken, möglichst schnell zu handeln, sobald sich eine günstige Gelegenheit bieten würde. Ohne den Motor auszuschalten forderte ich Zwyssig auf, er solle nun das Steuer übernehmen. Er war damit einverstanden. Von schräg hinten schoss ich Zwyssig in den Kopf.»

Auf der Flucht überfällt Hans Vollenweider den Briefträger Emil Stoll. Stoll stirbt. Jetzt wird landesweit nach Vollenweider gefahndet.

Entscheidender Hinweis aus der Wäscherei

Hans Vollenweider, Polizeibild von 1934.
Legende: Hans Vollenweider, Polizeibild von 1934. Mit einem Raubüberfall beginnt Vollenweiders kriminelle Karriere. wikimedia commons

Hans Vollenweider wird nun zu Hermann Zwyssig. Unter falscher Identität findet er in Sachseln (OW) eine Stelle als Portier im Hotel Engel.

Doch er erregt Aufmerksamkeit. Definitiv auf die Spur kommt ihm die Polizei schliesslich dank einer Anzeige aus einer Zürcher Wäscherei. Vollenweider hatte dort blutige Hemden waschen lassen.

Alois von Moos wird aufgeboten. Der 23-Jährige ist erst seit kurzem Dorfpolizist. Nervös sei ihr Vater gewesen, erzählt seine Tochter in einem SRF-DOK-Film von 2007. Sei in der Wohnung auf und ab gegangen, habe schliesslich seinen Revolver eingepackt.

Von Moos fährt ins Hotel Engel. Im Verhörprotokoll sagt Vollenweider später: «Aufgewacht bin ich wegen eines Klopfens, gleichzeitig schien mir, es habe jemand gerufen. Ich stand auf, zog die Hose über, steckte die Pistole in die Tasche und öffnete die Tür. Da stand ein Mann, der sich im Lauf des Gesprächs als Polizist zu erkennen gab.»

Der Polizist will Vollenweider kontrollieren, es kommt zu einem Handgemenge; ein Schuss fällt. Von Moos stirbt später im Spital.

Verteidiger spricht von Affekthandlung

War es Totschlag? War es Mord? Von der Antwort auf diese Frage hängt für Vollenweider nun alles ab. Sein Verteidiger argumentiert, Vollenweider habe angesichts der imposanten Statur des Dorfpolizisten von Moos wohl «den Kopf verloren». Eine Handlung im Affekt also.

Der Vollenweider hat nicht den Kopf verloren. Aber er wird ihn verlieren!
Autor: Staatsanwalt im Prozess1940

Ein Augenzeuge beschreibt die Reaktion des Staatsanwaltes im DOK-Film folgendermassen. Den Richtern zugewandt habe dieser gesagt: «Nein, nein, meine Herren. Der Vollenweider hat nicht den Kopf verloren. Aber er wird ihn verlieren!»

Die Guillotine war nur ausgeliehen

Der Staatsanwalt sollte Recht bekommen. Das Gericht befindet Hans Vollenweider des Mordes schuldig und verurteilt ihn zum Tode.

Vollenweider und sein Anwalt legen Rekurs ein. Der neue Prozess beginnt nur 14 Tage später. Am Urteil ändert er nichts. Mit Vollenweider wird, im wahrsten Sinne des Wortes, kurzer Prozess gemacht.

Eine Guillotine hatte man im Kanton Obwalden damals übrigens nicht. Diese musste man sich erst im Kanton Luzern ausleihen.

Todesstrafe per Volksinitiative?

Soll die Schweiz die Todesstrafe wieder einführen? Diese Frage wird in der politischen Debatte immer wieder lanciert. 1985 scheiterte eine Volksinitiative im Sammelstadium, die Drogenhandel mit dem Tod bestrafen wollte. Letztmals für grosses Aufsehen sorgte ein Initiativkomitee 2010, das für Mord mit sexuellem Missbrauch ebenfalls die Todesstrafe einführen wollte. Die Initianten zogen die Initiative jedoch nur einen Tag nach Publikation im Bundesblatt wieder zurück.

Quellen:

Kriminalfälle, die die Schweiz bewegten (5/7). Hans Vollenweider - die letzte zivile Hinrichtung (SRF DOK, 2007)

Eidgenössische Volksinitiative 'Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch', Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

Eidgenössische Volksinitiative 'zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln', Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

Todesstrafe – Historisches Lexikon der Schweiz, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

Tag gegen die Todesstrafe

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Der «Welttag gegen die Todesstrafe» wird seit 2003 am 10. Oktober begangen. Er geht zurück auf den ersten Weltkongresses gegen die Todesstrafe im Jahr 2001, der von der französischen Organisation Ensemble contre la peine de mort organisiert wurde.

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