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Nationalrat lockert Raser-Gesetzgebung
Aus Tagesschau vom 27.02.2018.
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Lockerung der «Via Sicura» Mindeststrafe für Raser soll wegfallen

  • Richter sollen bei Raserdelikten, die auf Fahrlässigkeit beruhen, neu einen Ermessensspielraum haben.
  • Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.
  • Das hat das Parlament entschieden und lockert damit das Handlungsprogramm «Via Sicura».
Kampagne der Polizei: Kaputtes Auto und «Raser verlieren»-Plakat.
Legende: Raser sollen nicht mehr alle gleich fest bestraft werden. Keystone

Grund für die Lockerung in der Raser-Strafnorm ist einerseits, dass die Mehrheit der Parlamentarier findet, dass Fahrer ohne Vorstrafen im Strassenverkehr heute oft übermässig streng bestraft werden. Andererseits hätten Richter nur wenig Ermessensspielraum.

Bis jetzt wurde der Führerausweis bei Raserdelikten für mindestens zwei Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall sogar für immer oder mindestens zehn Jahre. Die Strafandrohung für Raserdelikte war bisher eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Vorsätzliche Raser werden weiterhin so bestraft.

Definition Raser

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Als Raser gilt von Gesetzes wegen, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:

  • um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
  • um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
  • um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
  • um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

Ebenso gilt als Raser, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Keine Alkohol-Wegfahrsperre

Auf zwei noch nicht umgesetzte Massnahmen will der Bund verzichten. So sollen Personen, denen der Führerausweis auf Grund von Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften für mindestens zwölf Monate entzogen wurde, nicht mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgerüstet werden.

Auch Personen, die ihren Fahrausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, brauchen keine Atemalkohol-Wegfahrsperre.

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Eine Minderheit ist gegen die Lockerung
Aus News-Clip vom 27.02.2018.
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2016 starben 216 Menschen auf den Strassen

Weiter wurde beschlossen, dass Versicherungen zwar weiter das Recht, nicht mehr aber die Pflicht haben, den Versicherten zu belasten, wenn dieser gegen den Versicherungsvertrag verstösst.

Das Handlungsprogramm «Via Sicura» wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) 2012 eingeführt, um die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr zu reduzieren. 2016 starben auf Schweizer Strassen noch immer 216 Menschen, 3785 wurden schwer verletzt.

Legende:
Verkehrstote Schweiz (Quelle: BfS/Astra)

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