Die Art, wie der Preis von Arzneimitteln festgesetzt wird, soll transparenter und effizienter werden. So werden künftig die Grundlagen bekannt gegeben, nach welchen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Preis eines Originalpräparats festgesetzt hat. Zudem wird es die Namen jener Arzneimittel veröffentlichen, die von einem Beschwerdeverfahren betroffen sind, also beispielsweise gegen welche vom BAG angeordneten Preissenkungen rekurriert wird.
Beides ist dem BAG bisher nicht erlaubt und soll die die Transparenz der Preisfestsetzung von Arzneimitteln erhöhen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden. Der starke Franken wird indes, wie etwa bei der Kleidung oder Kosmetika, nicht unmittelbar an die Kundschaft weitergegeben.
Neue Kriterien im Auslandvergleich
Klar geregelt wird weiter, wie die Preise von Arzneimitteln im Ausland und jene anderer Arzneimittel mit ähnlicher Wirkung bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden. Der Auslandpreisvergleich (APV) wird in Zukunft doppelt, der therapeutische Quervergleich (TQV) einfach gewichtet. Bisher war das Verhältnis der beiden Kriterien nicht geregelt.
Der neu festgesetzte Preis darf dabei den durchschnittlichen Auslandpreis um höchstens fünf Prozent überschreiten. Damit wird sichergestellt, dass die Preise in der Schweiz nicht zu stark von jenen in den Referenzländern abweichen.
Um den Vergleich breiter abzustützen wird der Länderkorb für den Auslandpreisvergleich um drei auf neun Länder erweitert. Zusätzlich zu Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich werden Belgien, Finnland und Schweden in den Vergleich einbezogen.
Starker Franken wirkt sich noch nicht aus
Der starke Franken wirkt sich indes nicht unmittelbar auf die Preisgestaltung des Bundes aus. Dies hatten Preisüberwacher wie auch der Krankenkassenverband zuletzt mit Nachdruck gefordert. Gesundheitsminister Berset sprach allerdings davon, dass für das kommende Jahr mit einem deutlichen Preisrückgang zu rechnen sei.
Der tiefe Eurokurs hätte dieses Jahr gemäss Berset kaum zu weiteren Einsparungen geführt. Die Überprüfung 2016 dürfte dagegen klare Preissenkungen bringen. Er betonte zugleich: «Die Preise werden nur sinken können. Wenn der Eurokurs wieder anzieht, werden die tieferen Medikamentenpreise bestehen bleiben.» Die Preise werden sich nächstes Jahr nach dem Durchschnittswert des Euro-Franken-Kurses zwischen Februar 2015 und Januar 2016 richten.
Berset: «Es ist ein Mittelweg»
Kritik, der Bund sei der Pharmabranche zu sehr entgegengekommen, wollte Berset indes nicht gelten lassen: «Es gibt viele Punkte, die nicht ihre Richtung gehen.» Aber natürlich sei das Projekt ein «Mittelweg». Er erwarte denn auch viele, auch negative Reaktionen – von allen Seiten.
Der Branchenverband Interpharma liess denn auch verlauten, man akzeptiere die Vorlage «zähneknirschend», die Änderungen enthielten verschiedene für die Pharmabranche «schmerzliche Massnahmen.» Die Stiftung für Konsumentenschutz bezeichnet den Systemwechsel derweil als «grosszügiges Geschenk an die Pharma.»
Preisüberwacher sieht beträchtliches Sparpotenzial
Würden die Medikamentenpreise wie bei anderen Importprodukten angepasst, könnten die Krankenkassenprämien für Erwachsene ab 26 Jahren im Schnitt um 2,8 Prozent gesenkt werden. Pro Person und Jahr wären das 138 Franken weniger. Dies zeigt ein Berechnung von Preisüberwacher Stefan Meierhans vom Februar. Allein mit Kursanpassungen bei den Originalmedikamenten könnten demnach rund 500 Millionen Franken eingespart werden. Insgesamt schätzte der Preisüberwacher, dass die Medikamentenpreise beim damaligen Euro-Franken-Wechselkurs um jährlich 800 Millionen Franken reduziert werden könnten. Von höheren Preisen profitieren indes nicht nur ausländische Hersteller, die in die Schweiz liefern. Denn auch die inländische Pharmaindustrie zieht einen Vorteil aus der bisherigen Situation: Da ihre Preise für die Schweiz mittels Preisvergleich mit dem Ausland errechnet werden, führt ein höherer Wechselkurs zu besseren Preisen. |
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