Schon sechs Frauen konnte ein Ärzteteam rund um den schwedischen Gynäkologen Mats Brännström zum Kinderwunsch verhelfen. Möglich wurde es mit einer Gebärmuttertransplantation. Diese sechs Frauen waren ohne Gebärmutter zur Welt gekommen.
Auch in der Schweiz soll es schon bald so weit sein. Bereits vor einem Jahr hat Bruno Imthurn, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, angekündigt, dieses Angebot auch am Universitätsspital Zürich einzuführen.
Ein Vorstoss, der Fragen aufwirft. Seit heute befasst sich die nationale Ethikkommission mit der Gebärmuttertransplantation. Eine Stellungnahme steht noch aus.
Nikola Biller-Andorno, Professorin und Direktorin des Instituts für biomedizinische Ethik an der Universität Zürich, erklärt im Interview, welche kritischen Punkte sich der Kommission in dieser Thematik stellen.
SRF News: Ist eine Gebärmuttertransplantation in der Schweiz grundsätzlich überhaupt erlaubt?
Nikola Biller-Andorno: Die Transplantationsmedizin ist in der Schweiz sehr sorgfältig geregelt. Im Gesetz steht nichts, was dem entgegenstehen würde. Aber das Gesetz fordert, dass man sehr sorgfältig hinschaut, besonders was auch die Risiken für die Spenderin betrifft. Hat die Spenderin verstanden, um welche Risiken es geht? Kann sie die Risiken beurteilen? Und das Gesetz fordert auch, dass es keine therapeutische Alternative gibt, die von vergleichbarem Nutzen wäre, was ja im Fall einer Gebärmuttertransplantation auch nicht gegeben ist.
Im Gesetz steht nichts, was gegen eine Gebärmuttertransplantation stehen würde. Aber das Gesetz fordert, dass man sehr sorgfältig hinschaut.
Jetzt könnte man ja sagen: ein Kinderwunsch ist keine Krankheit, die Frau ist gesund. Ist es gerechtfertigt, dafür medizinische Risiken auf sich zu nehmen?
Wie sehr der Kinderwunsch die Lebensqualität beeinträchtigt, da würde ich mir kein pauschales Urteil anmassen wollen. Das mag unterschiedlich erlebt werden. Ich denke schon, dass es ein sehr dringender Wunsch sein kann. Auf der anderen Seite denke ich, dass wir die Risiken sehr sorgfältig abwägen müssen. Da sind etliche Risiken zu bedenken, nicht nur für die Spenderin. Auch die Empfängerin muss sich einer langen Operation unterziehen, die Schwangerschaft ist bislang experimentell und es gibt Medikamente, die genommen werden müssen, die die Schwangerschaft weiter beeinträchtigen können.
Eine solche Operation bliebe möglicherweise den Privilegierten vorbehalten.
Und dann gibt es ja auch noch die finanzielle Seite dieses Eingriffs.
Das ist aktuell eine ungeklärte Frage. Es ist ganz klar, dass das erhebliche Summen kosten wird, den Kinderwunsch auf diese Weise zu realisieren. Es ist nicht klar, ob die Krankenkassen bereit wären, diese Kosten zu übernehmen und ob das die Solidargemeinschaft tragen soll. Ob eine solche Summe privat geleistet werden kann, das ist dann wirklich im Einzelfall zu sehen. Auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass eine solche Operation dann den Privilegierten vorbehalten bleibt.
Sie finden die Frage der Freiwilligkeit zentral. Warum?
Eine ganz wichtige Voraussetzung ist, dass die Frauen sich auch wirklich freiwillig für eine solche Transplantation entscheiden. Das gilt für die Spenderin wie auch für die Empfängerin. Dass sich niemand unter Druck gesetzt fühlt und nicht den Eindruck hat, sie könne sich dem Ganzen eigentlich nicht verweigern. Je nach Kultur bin ich nur dann eine vollgültige Frau, wenn ich selbst ein Kind auf die Welt gebracht habe. Ob solche Überzeugungen manchmal auch eine Motivation für die Transplantation sind? Vielleicht könnte man da eher an den Überzeugungen arbeiten, als dass man versucht, dafür eine medizinische Lösung zu finden.