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Frühpensionierung abschaffen Militärs und Diplomaten sollen bis 65 arbeiten

  • Berufsmilitärs, Grenzwächter und Diplomaten sollen nicht länger mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können.
  • Der Bundesrat hat im Grundsatz beschlossen, dass für sie künftig das normale Pensionsalter von 65 Jahren gelten soll.
  • Das Finanzdepartement wurde mit entsprechenden Abklärungen bis Mitte 2018 beauftragt.

Berufsmilitärs, Grenzwächter sowie die versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des Aussendepartements (EDA) und das Rotationspersonal treten heute je nach Funktion ab 60 Jahren in den Ruhestand.

Diese Regelung soll den besonderen Anforderungen und Belastungen Rechnung tragen, im Falle des EDA-Personals etwa den schwierigen Lebensbedingungen an manchen Einsatzorten.

Übergangsregelungen sollen gelten

Der Bundesrat will das Privileg der vorzeitigen Pensionierung nun aber abschaffen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, zusammen mit den betroffenen Departementen bis Mitte nächsten Jahres abzuklären, unter welchen Bedingungen und bis wann die neue Regelung für neueintretende Mitarbeitende eingeführt werden kann.

Für die bestehenden Mitarbeitenden wird es Übergangsregelungen geben, die noch ausgearbeitet werden müssen, wie das eidgenössische Personalamt (EPA) in einer Mitteilung schreibt. Besondere Beachtung werde dabei den Mitarbeitenden in tiefen Lohnklassen geschenkt.

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