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Mindestens 30 Franken mehr Bundesrat passt AHV-Renten an Teuerung und Lohnentwicklung an

  • Die Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2.5 Prozent.
  • Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente steigt um 60 Franken auf 2450 Franken.
  • Forderungen nach mehr Erhöhung liegen auf dem Tisch.

Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Die Renten müssen alle zwei Jahre geprüft werden, ob sie an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Dabei wird die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission berücksichtigt.

Im laufenden Jahr wird laut Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von drei Prozent und einer Lohnerhöhung um zwei Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2.5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.

Drei Motionen im Parlament hängig

Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungsschwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit liegt sie bei vier Prozent.

Travail Suisse fordert mehr als 2.5 Prozent

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Travail Suisse begrüsst die Nachricht «für den teilweisen Erhalt» der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Der Dachverband der Arbeitnehmenden ist jedoch der Ansicht, dass diese Erhöhung nicht ausreicht.

«Die Arbeitnehmenden brauchen Lohnerhöhungen im Umfang der Teuerung, damit weder ihre Kaufkraft noch der private Konsum sinken», reagiert Travail Suisse in einer Mitteilung.

In den letzten zwei Jahren hätte die Teuerung die Lohnentwicklung überholt, weshalb der Mischindexmechanismus – der gesetzlich vorgeschrieben ist – den Kaufkraftverlust nicht auszugleichen vermöge.

Die Organisation fordert zudem weitere Massnahmen, wie die Anpassung der Löhne an die Teuerung und eine stärkere Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2023. Sie fordert auch die Pensionskassen auf, die BVG-Renten ebenfalls an die Teuerung anzupassen.

Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.

Der Bundesrat hat weiter entschieden, dass Pensionskassen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen müssen. Damit bleibt der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge unverändert.

Pensionskassen rutschen weiter in die Minusrendite

Die Schweizer Pensionskassen sind im letzten Monat bezüglich Rendite tiefer ins Minus gerutscht. Schuld daran sind laut der Grossbank UBS die weiterhin fallenden Aktien- und Anleihenmärkte. Zusätzlich habe sich im September auch die Inflation erneut von ihrer hartnäckigen Seite gezeigt, teilte die Bank mit.

Damit hätten die Märkte weitere rapide Zinsanstiege von den Zentralbanken einpreisen müssen. Konkret verzeichneten die von der UBS untersuchten Pensionskassen im September insgesamt eine durchschnittliche Minusrendite von 3.59 Prozent nach Gebühren. Damit kumuliere sich die negative Rendite seit Jahresbeginn auf im Schnitt 11.14 Prozent.

Aktienanlagen insbesondere schuld am Minus

Zum schlechten Ergebnis beigetragen haben laut UBS vor allem die Aktienanlagen (-6.33 Prozent), es folgen Anleihen in Fremdwährungen (-4.51 Prozent) und Anleihen in Franken (-2.01 Prozent).

Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen erstreckte sich gemäss UBS von -0.78 Prozent bis -5.90 Prozent.

SRF 4 News, Info 3, 12.10.2022, 12:00 Uhr ; 

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