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Mord in der «Lugano Bar» Bezirksgericht verurteilt 53-jährigen Ungarn zu Haftstrafe

  • Das Bezirksgericht Zürich hat einen 53-jährigen Ungarn wegen Mordes zu 13 Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach auch eine Verwahrung aus.
  • Nach Absitzen der Strafe soll der Mann für zwölf Jahre des Landes verwiesen werden.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der krebskranke 53-Jährige soll am 30. August 2023 den Barmann der Kontaktbar «Lugano Bar» an der Langstrasse mit sieben Stichen getötet haben. Er bestreitet die Tat.

Die Beweise sprechen für das Gericht aber klar dafür, dass der Ungar der Täter war. Videoaufnahmen hätten ein Bewegungsmuster möglich gemacht. Dieses habe seiner Rufnummer zugeordnet werden können. Der Beschuldigte sei also zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen. Die Aufnahmen zeigten den 53-Jährigen, sagte der Richter weiter. Die Kleider, die zu sehen waren, seien bei ihm gefunden worden.

Nahaufnahme eines roten Gebäudes mit einem Bar-Schild.
Legende: Der Mord ereignete sich im August 2023 in der «Lugano Bar» im Zürcher Langstrassenquartier. srf

Ein Zeuge habe die Tötungshandlung als regelrechtes Abschlachten bezeichnet und sie mit der Duschszene im Thriller «Psycho» verglichen, sagte der Staatsanwalt am Prozess. «Das Opfer ist qualvoll verblutet.»

Wirre Ausführungen

Etwas mehr als zwei Monate nach der Tat konnte die Polizei den Ungarn weniger als hundert Meter vom Tatort entfernt verhaften. Das Messer, mit dem der Barkeeper erstochen wurde, lag auf dem Nachttisch des Beschuldigten in Ungarn. Dorthin war er nach der Tat zwischenzeitlich zurückgekehrt. Die Polizei fand auch die Kleider, die auf den Kamerabildern zu sehen waren.

Die Ausführungen des Beschuldigten am Dienstag waren über weite Strecken wirr. Er erzählte von gestohlenen Bitcoin-Konten und einer Erfindung, die er der Ehefrau von Rennfahrer Michael Schuhmacher verkauft haben will. Er sei zudem Erfinder des LED-Lichts.

Therapie dürfte nichts bringen

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Das Gutachten, das wegen des Mordverfahrens erstellt wurde, bezeichnet den Mann als «unberechenbar und gewaltbereit». Er leide an einer paranoiden Schizophrenie. Zudem habe er eine Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und paranoiden Anteilen.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Verwahrung. Zudem sollte er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Eine Therapie hielt der Staatsanwalt für nicht zielführend. Der Beschuldigte sei aggressiv, habe keine Krankheitseinsicht und weigere sich, antipsychotische Medikamente einzunehmen.

Die tiefere, ausgesprochene Strafe erklärte der Richter mit der mittelgradig eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des 53-Jährigen aufgrund seiner psychischen Krankheit. Die Prognose für weitere Taten sei schlecht, hielt der Richter fest.

Die Verwahrung brauche es wegen der Gewaltbereitschaft und den Wahnvorstellungen des Beschuldigten. «Die Rückfallgefahr für schwerste Gewalt ist weiterhin deutlich erhöht», sagte der Richter. Auch wenn das angesichts seines Zustands derzeit schwer vorstellbar sei. Mit Immuntherapie könnte er aber geheilt werden und wäre wieder zu solchen Taten fähig.

Der Ungar verfolgte den Prozess auf einem Krankenbett liegend. Er ist im Pflegezentrum Bauma ZH untergebracht, einer Einrichtung für gesundheitlich eingeschränkte Häftlinge. Dort erhält er nur noch palliative Behandlung, weil er sich nach einer bereits durchgeführten Chemotherapie einer Immuntherapie verweigert. Er ist hingegen der festen Überzeugung, dass die Ärzte ihn sterben lassen wollen.

Im Wahn gehandelt

Sein Anwalt forderte einen Freispruch. Sein Mandant könne nicht einwandfrei als Täter identifiziert werden. Für eine Verurteilung würden die Beweise nicht ausreichen. Alternativ plädierte er auf Totschlag. Sein Mandant habe im Wahn seine Liebe retten wollen.

Motiv für die Tat war gemäss Anklage die Suche nach einer Frau namens «Debora» und einem gemeinsamen Kind. Der 53-Jährige sei überzeugt gewesen, dass der Barmann ihn bei dieser Suche behindere oder Frau und Kind gar in den Zimmern über der «Lugano Bar» versteckt halte.

Nach Absitzen der Strafe soll der Ungar 12 Jahre des Landes verwiesen werden. Der Lebenspartnerin des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von 40'000 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 28.7.2026, 12:03 Uhr ; 

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