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Motion gegen Krawalltouristen «Wir sollten unsere Gewalttäter nicht noch exportieren»

Wenn «stinknormale Bürger» zu Polit-Hooligans werden, geht das für den Ständerat zu weit: Er will ein Ausreiseverbot.

Darum geht es: Die Bilder vom G20-Gipfel in Hamburg gingen um die Welt. Vermummte Chaoten verwandelten das Schanzenviertel über Nacht in ein Schlachtfeld. Unter die zehntausenden friedlichen Globalisierungsgegner hatten sich Linksextremisten aus halb Europa gemischt, die Polizisten angriffen, Geschäfte plünderten und brennende Barrikaden errichteten.

Auch neun Schweizer Krawalltouristen wurden aktenkundig. Einer von ihnen wurde in der Folge rechtskräftig verurteilt. Solche und ähnliche Vorfälle wie am G20-Gipfel veranlassten Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder, in einer Motion ein Ausreiseverbot für «Polit-Hooligans» zu verlangen.

Mit der Gesetzesänderung können wir verhindern, dass wir unsere Gewalttäter ins Ausland exportieren und für ein schlechtes Image unseres Landes sorgen.
Autor: Beat Rieder Ständerat (CVP/VS)

Das wurde entschieden: Im Sportbereich, also etwa im Fussball, existieren Ausreisesperren für Krawallmacher bereits. Der Ständerat will nun auch eine gesetzliche Grundlage schaffen, um potentiell gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen an der Ausreise zu hindern. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 28 zu 11 Stimmen. Die Motion geht nun weiter an den Nationalrat.

Das sagen die Befürworter: Motionär Rieder umriss das Phänomen in seiner Stellungnahme mit markigen Worten: «Stinknormale Bürger» verwandelten sich in Gewalttäter, «[…] mit dem einzigen Ziel, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören.» Bei den Gewaltextremisten handle es sich um «notorische Wiederholungstäter», die bestens vernetzt und organisiert seien, meinte Rieder. Was bei Fussball-Hooligans gelte, müsse auch für Polit-Hooligans möglich sein.

Das sagen die Gegner: Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach sich im Namen des Bundesrats gegen die Motion aus. Sie erinnerte daran, dass es um potentielle Gewalttäter gehe, dass also noch keine Straftat verübt worden sei. Die Motion tangiere einen «rechtsstaatlich delikaten» Bereich, bei dem zwischen den Grundrechten des Einzelnen und dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung abgewogen werden müsse. Das gelte auch für terroristische Gefährder.

Der Bundesrat hat letzte Woche eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die Hausarrest oder Ausreisesperren gegen solche Personen vorsieht. Nach Ansicht des Bundesrats wird dem Anliegen der Motion damit verhältnismässig Rechnung getragen. «Aus Sicht des Rechtsstaats muss man sich immer fragen, wie weit man mit Menschen gehen will, die noch keine Gewalttat verübt haben», sagte Sommaruga.

Freiheitsstrafe bei Landsfriedensbruch?

Der Ständerat hat noch nicht entschieden, ob künftig bei Landfriedensbruch zwingend eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden soll. Er hat eine entsprechende Motion von Beat Rieder (CVP/VS) zur Vorprüfung an seine Kommission überwiesen. Nach dem Willen Rieders soll das Strafgesetzbuch wie folgt geändert werden: Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft.

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