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Schweiz Nach dem Fall Marie: Wie weiter im Strafvollzug?

Ein Mörder in elektronischen Fussfesseln ist ein «Versagen der Justiz», sagt ein Experte. Fehlentscheide kann aber auch die landesweite Vereinheitlichung des Strafvollzugs nicht verhindern. Diese Frage wird nun breit diskutiert.

Der Tod der 19jährigen Marie sorgte landesweit für Entsetzen: Die junge Frau war am Montag vergangener Woche in Payerne (VD) von einem 36jährigen Mann, zu dem sie eine Beziehung hatte, gewaltsam ins Auto gezerrt und entführt worden. Der Entführer wurde am Mittwoch verhaftet.

In der darauf folgenden Nacht führte er die Polizei zur Leiche der Frau. Der Täter war im Jahre 2000 bereits wegen Entführung, Vergewaltigung und Mord verurteilt worden. Er befand sich seit letztem Sommer mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest.

Zuständigkeiten regeln

Nun plädiert Benjamin Brägger für weniger Föderalismus im Strafvollzug für weniger Föderalismus. Brägger ist Sekretär der Strafrechtskommission der Kantonalen Polizei- und Justizdirektorenkonferenz (KKJPD). Er kritisiert die Rolle einzelner Kantone. Der Bund solle in einem Rahmengesetz die Pflichten und Zuständigkeiten der Behörden regeln. «Einweisungsverfügungen oder Rückversetzungen in eine geschlossene Anstalt dürfen keine aufschiebende Wirkung haben. Das muss der Bundesgesetzgeber regeln», sagt Brägger in der Sendung «Heute Morgen» auf Radio SRF.

Audio
Soll der Strafvollzug in der Schweiz vereinheitlicht werden?
aus HeuteMorgen vom 21.05.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 37 Sekunden.

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an Marie plädiert Brägger für eine vertiefe Diskussion darüber, «ob wir ein umfassendes Sicherheitsrecht schaffen müssen, das es erlauben würde, solche gefährlichen Täter auch nach der Strafverbüssung in Haft zu belassen, wenn nötig lebenslang».

«Zeit nutzlos abgesessen»

So wie die Behörden im Kanton Waadt aufgebaut seien, könne der Kanton keinen lückenlosen Strafvollzug gewährleisten. In der Deutschschweiz hätte etwa ein Rekurs kaum eine aufschiebende Wirkung gehabt.

Auch die Gefangenenorganisation Reform 91 fordert vom Parlament erneut ein eidgenössisches Strafvollzugsgesetz. Im Strafvollzug mangle es nicht an Geld, aber an Effizienz und Nachhaltigkeit, schreibt Reform 91 in einer Eingabe an die eidgenössischen Räte. Der Nationalrat hatte im März 2012 eine Petition mit der gleichen Forderung mit 107 zu 48 Stimmen abgelehnt.

Mann mit elektronischer Fussfelle am Knöchel
Legende: Elektronische Fussfessel oder Gefängniszelle: Die Diskussion über die Vereinheitlichung des Strafvollzugs ist entbrannt. Keystone

Im Fall Marie bemängelt Reform 91, dass der Täter seine Zeit «nutzlos abgesessen» habe, ohne dass seine Persönlichkeit hinterfragt oder geschult worden sei.

Die psychiatrische Betreuung in den Anstalten sei von «schlechter Qualität». Es seien dringend Coaching und Professionalität gefragt, damit die Täter tatsächlich «zu einer Wandlung finden».

Bewährte föderalistische Strukturen

«Es ist sehr unfair den Strafvollzug in Frage zu stellen. Die Waadtländer Behörden haben alles richtig gemacht», sagt Strafrechtsexperte Martin Killias. Für ihn ist klar: «Die Justiz hat versagt.» Ein zentralistisch organisierter Strafvollzug, müsse nicht unbedingt besser sein. Gerade im Strafvollzug hätten sich die föderalistischen Strukturen bewährt. «Praktisch alle Innovationen im Strafvollzug in den letzten 50 Jahren sind zuerst einmal auf lokaler Ebene erfunden und dann ausgetestet worden», sagt Killias. Aus den Erfahrungen hätten dann andere gelernt. Die unterschiedlichen Standpunkte zeigen: Das letzte Wort in der Aufarbeitung des Falles ist noch nicht gesprochen.

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