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Nach MEI-Schlussabstimmung Schweiz weitet Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus

Der Bundesrat ratifiziert das Kroatien-Protokoll – und macht so den Weg frei für die Teilnahme am Forschungsprogramm «Horizon 2020».

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat das Kroatien-Protokoll ratifiziert – gleich im Anschluss an die Schlussabstimmung zur Zuwanderungs-Initiative im Parlament.
  • Mit dem Protokoll wird die Personenfreizügigkeit auch auf Kroatien ausgedehnt.
  • Dieser Schritt war eine Bedingung der EU, damit Schweizer Forscher am Forschungsprogramm «Horizon 2020» teilnehmen können.

Die Schweiz weitet die Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zu ratifizieren.

Schlussabstimmung im Parlament machte es möglich

Das Parlament hatte schon im letzten Juni grünes Licht gegeben, aber unter einer Bedingung: Ratifiziert werden darf nur, wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht.

Mit der Schlussabstimmung der Räte über Gesetzesänderung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative am Freitagmorgen sieht der Bundesrat diese Bedingung erfüllt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die vom Parlament beschlossene Lösung ermögliche, dass die bilateralen Abkommen mit der EU weiterhin gälten.

Gegen diese Lösung kann immer noch das Referendum ergriffen werden. Dazu hatte sich Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat geäussert: Nötig sei ein stabiler Entscheid, sagte sie. Unter einem stabilen Entscheid verstehe der Bundesrat zum Beispiel eine Schlussabstimmung im Parlament. Für eine Ratifikation gebe es diesbezügliche keine absolute Regelung.

Weg frei für «Horizon 2020»

Stichtag 1. Januar

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Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Verhandlungen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien waren noch im gleichen Jahr aufgenommen worden. Die EU hat das Zusatzprotokoll schon am 9. November ratifiziert. Dieses tritt per 1. Januar 2017 in Kraft.

Damit endet ein jahrelanges diplomatisches Ringen. Unmittelbar nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 hatte der Bundesrat erklärt, das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnen zu können. Als Reaktion darauf legte die EU die die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz an der Forschungszusammenarbeit «Horizon 2020» und den Studentenaustausch «Erasmus+» auf Eis. Die Schweiz wurde fortan als Drittstaat behandelt.

Im Herbst 2014 gelang es Bundesrat Johann Schneider-Ammann, eine Übergangslösung auszuhandeln. In gewissen Bereichen konnten Schweizer Forscher vorläufig an «Horizon 2020» teilnehmen.

In dem Abkommen ist auch die volle Assoziierung der Schweiz an «Horizon 2020» per Anfang 2017 vorgesehen. Bedingung dafür war, dass das Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist. Andernfalls hat die Schweiz definitiv den Status eines Drittstaats.

Forschungsprogramm war entscheidend

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Diese Verknüpfung sicherte Schweizer Forschern nicht nur provisorischen Zugang zu europäischen Forschungsprojekten und -Geldern. Sie erwies sich auch als Motor für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative durch das Parlament. Insbesondere die FDP wollte «Horizon 2020» auf keinen Fall gefährden. Dafür nahmen es die Freisinnigen sogar in Kauf, von der SVP als Verfassungsbrecher beschimpft zu werden.

Unterzeichnet hat der Bundesrat das Kroatien-Protokoll schon im letzten März. Justizministerin Sommaruga begründete den Schritt damals damit, dass inzwischen der politische Wille für eine einvernehmliche Lösung vorhanden sei.

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