- Ab dem 1. März 2019 werden alle neuen Asylgesuche im Rahmen von beschleunigten Verfahren behandelt.
- Der Bundesrat hat das dritte und letzte Paket der Asylgesetzrevision auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.
Die Reform wurde im Juni 2016 vom Volk angenommen. In den beschleunigten Asylverfahren gelten kurze Fristen. Damit die Verfahren gleichzeitig rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden, erhalten Asylsuchende von Anfang an eine Beratung und Rechtsvertretung. Die meisten Verfahren sollen so innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen werden.
Während dieser Zeit werden sich die Asylsuchenden in den Bundesasylzentren aufhalten. Dieses Prozedere wird seit 2014 in Zürich erprobt. Die Erfahrungen seien sehr positiv, teilte der Bundesrat mit.