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Schweiz Nackt-Selfie: Müller sieht keinen Grund für Rücktritt

Sichtlich bewegt tritt der Grünen-Politiker Geri Müller vor die Medien. Für seine moralische Verfehlung empfinde er tiefe Scham, erklärt er an einer Medienkonferenz in Zürich. Ein Rücktritt ist für ihn zum jetzigen Zeitpunkt dennoch kein Thema. Sein Anwalt Andreas Meili erklärt, warum.

«Ich schäme mich vor mir, vor meiner Partnerin, meiner Stadt, vor der ganzen Welt und auch vor Ihnen». Mit diesen Worten aus belegter Kehle eröffnet der Grünen-Politiker und Badener Stadtammann Geri Müller die Medienkonferenz in Zürich. Dann folgt eine umfassende Entschuldigung, nicht zuletzt an seine Partnerin.

Erklärung der Chatpartnerin

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Müllers Chatpartnerin hat sich gegenüber Newsnet geäussert. In einer schriftlichen Stellungnahme hat sie eine Erpressung bestritten. Müllers Äusserungen seien «ein Teil der Wahrheit». In einigen Dingen habe er gelogen. Nicht sie habe ihn mit Chats bedrängt, sondern er sie. Weil Müller an ihr Handy wollte, sei sie an die Presse gegangen.

Kein Rücktritt

Was darauf in einer rund 30-minütigen Pressekonferenz erläutert wird, sind wohlwollende Richtigstellungen einer rasch heiss gelaufenen Medienberichterstattung und Aussagen zu den politischen Konsequenzen der Affäre.

Läuft es nach den Vorstellungen Müllers und seines Anwalts Andreas Meili fallen diese glimpflich aus – zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Grünen-Nationalrat keinen Grund, von seinen Ämtern zurückzutreten. Dennoch: hier sei eine dunkle Seite an ihm zum Vorschein gekommen. Und obwohl sie nur einen kleinen Teil von ihm ausmache, stehe seine dunkle Seite jetzt im Licht der Weltöffentlichkeit.

Kein Sex, nur ein Chat über Sex

Seine dunkle Seite bleibt dann aber im Lauf des medialen Geständnisses doch auffallend unterbelichtet. Zunächst betont Müller, die Frau sei entgegen der Darstellung in den Medien nicht 21 Jahre alt, sondern 33. Und es sei in diesem Chat auch nie direkt um Sex gegangen. Vielmehr hätten sie eine letztlich intellektuelle Unterhaltung zu einem Buchprojekt über erotische Fantasien geführt. Wie sich diese Unterhaltung von virtuellem Sex unterscheidet, lässt Müller aber offen.

Der Stadtvater Badens räumt zwar ein, dass es auch zum Austausch von Bildern gekommen sei, getroffen habe er die Frau aber erst, als die virtuelle Bekanntschaft aus dem Ruder zu laufen begann. Diesen Abschnitt der Affäre schildert Müller als Bedrohungs-Szenario.

Kein Rechtverstoss

Die Frau habe ihm zwar nie direkt gedroht, gibt Müller an. Aber aus den sich häufenden SMS in den letzten Tagen vor dem Eklat habe er eine allgemeine Drohung herausgehört. Auch eine solche, die auf einen möglichen Suizid der Frau hindeutete.

Aus diesem und nur aus diesem Grund habe er am vergangenen Mittwoch die Berner und in einem zweiten Anruf die Aargauer Polizei eingeschaltet. Dass Letztere seine Meldung ordnungsgemäss an die Badener Stadtpolizei weiterleitete, habe er nicht bedacht, führt Müller aus. Die Badener Polizei untersteht ihm in seiner Funktion als Stadtammann, diesem Umstand verdankt sich auch der anfängliche Verdacht auf einen Amtsmissbrauch.

Video
Einschätzungen von Bundeshaus-Korrespondent Hanspeter Trütsch
Aus Tagesschau vom 19.08.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Keine weiteren Erklärungen

Im Anschluss an Müller hat dessen Anwalt Andreas Meili den Journalisten dargelegt, weshalb der Fall für die Öffentlichkeit abgeschlossen sein sollte. Es sei zu keinen rechtsrelevanten Verfehlungen Müllers gekommen, die einen Rücktritt von seinen Ämtern oder eine weitere juristische Befassung mit dem Fall erzwingen würden. Und für den moralischen Fehler habe er sich nun in aller Form entschuldigt.

Bis auf weiteres bleibt Müller aber nach einem Entscheid der Badener Stadtregierung von seinen Führungs- und Repräsentativaufgaben entbunden.

Am kommenden Donnerstag wird zudem die betroffene Frau noch einmal genau befragt. Spätestens dann dürfte ein schärferes Licht auf jene Teile von Müllers Persönlichkeit fallen, die er selbst als «dunkel» bezeichnet.

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