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Schweiz Nackter Vasella «gerade noch tolerierbar»

Eine Fotomontage der Jungsozialisten mit dem nackten Daniel Vasella setzt zwar dessen Ansehen herab, ist aber als Satire «gerade noch tolerierbar». Das hat das Bundesgericht entschieden. Es weist eine Beschwerde des früheren Novartis-Chefs ab und erinnert auch an die damalige politische Diskussion.

Eine Fotomontage der Juso Schweiz von 2010 zur «1:12-Initiative» zeigte die Köpfe von Daniel Vasella, Brady Dougan und Oswald Grübel auf unbekleideten Männerkörpern, aber mit bedecktem Schambereich. Und zwar unter dem Text «Abzocker, zieht euch warm an!».

Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde von Vasella abgewiesen. Lausanne schützt damit gemäss einer Mitteilung den Entscheid des Aargauer Obergerichts. Dieses hatte festgehalten, dass die Bildmontage die Persönlichkeit von Vasella nicht in widerrechtlicher Weise verletze.

Erweiterte Grenzen bei Satire

Das Bundesgericht hält zugleich fest, dass Vasella durch das Bild in seinem beruflichen und gesellschaftlichen Ansehen «herabgesetzt» werde, auch wenn es sich erkennbar um eine Fotomontage handelt. «Diese Persönlichkeitsverletzung ist allerdings nicht widerrechtlich, da es sich bei der Publikation um Satire handelt, für die im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäusserung erweiterte Grenzen gelten», erklärt die II. Zivilrechtliche Abteilung.

Audio
Darf man Daniel Vasella nackt zeigen?
aus Echo der Zeit vom 29.04.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 36 Sekunden.

Und weiter: «Im konkreten Fall wird das Mass des Zulässigen nicht überschritten.» Bei der Interessenabwägung falle ins Gewicht, dass die Veröffentlichung im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung über eine Volksinitiative erfolgt sei. Da der Meinungsäusserungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat eine besondere Bedeutung zukomme, würden Ehrverletzungen in der politischen Auseinandersetzung nach einem etwas milderen Massstab beurteilt.

Insgesamt «gerade noch tolerierbar»

Vasella habe sich zudem verschiedentlich im Zusammenhang mit der Thematik der Spitzenlöhne geäussert und damit bis zu einem gewissen Grad selbst ins Blickfeld der betreffenden Diskussion gerückt, schreibt das Bundesgericht: «Insgesamt erscheint damit die Darstellung von Daniel Vasella, die nicht auf ihn als Privatperson, sondern als Bezüger eines Spitzengehalts abzielt, gerade noch tolerierbar.»

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