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Nationalrat beschliesst Schutzbunker bleiben Pflicht – Zivilschutzdienst wird kürzer

Die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist durch den Erstrat. Dabei gabs Schelte für den Bundesrat.

Worum geht es? Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) muss totalrevidiert werden. Ziel ist, es an die neuen Gefahren anzupassen, damit der Schutz der Bevölkerung und der wichtigen Infrastrukturen weiterhin sichergestellt werden kann. Der Nationalrat hat als Erstrat darüber befunden.

Was soll geändert werden? Viel Neues bringt die Totalrevision nicht. So will der Bundesrat an der heutigen Zivilschutzraumpflicht und an den Ersatzbeiträgen festhalten. Neu hat er vorgeschlagen, dass trotz sinkender Personalbestände die Dienstpflicht verkürzt wird.

Immer weniger leisten Zivilschutz

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Zivilschützer helfen bei Hochwasser.
Legende: Keystone

Standen dem Zivilschutz vor knapp zehn Jahren noch gut 8100 Personen neu zur Verfügung, waren es 2017 nur noch 4800. Um den vom Bundesrat vorgesehen Zivilschutzbestands von 72'000 Personen zu erreichen, müssten pro Jahr 6000 neue Zivilschützer rekrutiert werden.

Auch den Sanitätsdienst will der Bundesrat wieder einführen. Neu will der Bundesrat die Finanzierung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (Pisa) den Kantonen überlassen.

Gibt es Streitpunkte? Die ganze Entstehungsgeschichte des Revisionsentwurfs war strittig: Aus den Kantonen kamen in der Vernehmlassung viele Einwände gegen den Entwurf des Bundesrats, dieser überliess die Bereinigung der Differenzen dem Parlament. Die vorberatende Kommission musste eine vermittelnde Subkommission einsetzen. Dafür hat die Landesregierung Kritik kassiert.

Wo liegen die Differenzen? Strittig war die Frage, ob der Zivildienst als eine Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz aufgenommen wird. Dies laut Priska Seiler Graf (SP/ZH), um die fehlenden personellen Ressourcen aufzufangen.

Beat Flach (GLP/AG) wies - aus aktuellem Anlass - darauf hin, dass es für mehr Personal beim Zivilschutz auch Frauenpower brauche.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines Durchdienermodells im Zivilschutz sorgte für Diskussionen. Besonders umstritten war zudem die Frage, wie lange die Dienstpflicht im Zivilschutz betragen soll. Die Räte diskutierten auch über die Frage, ob die Pflicht, Schutzräume zu erstellen oder Ersatzbeiträge zu leisten, aufgehoben werden sollte.

Was hat der Nationalrat beschlossen? Eintreten auf das Gesetz war unbestritten. Nein gesagt hat der Nationalrat dazu, den Zivildienst als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz zu integrieren und zur Wiedereinführung des Sanitätsdienstes. Die Finanzierung von Pisa soll der Bund tragen.

Ja sagte der Rat dazu, die Dienstpflicht auf maximal 245 Tage zu beschränken. Sie soll mit dem 19. Altersjahr beginnen und dem 36. enden und 12 Jahre lang dauern. Der Nationalrat will, dass bereits Entlassene im Fall von bewaffneten Konfliktfalls wieder aufgeboten werden können.

Auch die Pflicht, Schutzräume bereitzustellen oder Ersatzbeiträge zu leisten bleibt bestehen. Der Rat folgte in dieser Frage Verteidigungsministerin Viola Amherd, die auf die auf die wichtige Funktion der Schutzräume bei einem nuklearen Unfall, einem Terrorakt oder einer «schmutzigen Bombe» hingewiesen hatte. Eine fehlende Schutzraumpflicht würde die Bevölkerung einem nicht vertretbaren Risiko aussetzen.

Neu sollen die Ersatzbeiträge, welche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern bezahlen müssen, wenn sie keine Schutzräume erstellen, in die Ausbildung im Zivilschutz investiert werden können.

In der Gesamtabstimmung zeigten sich alle zufrieden mit dem Resultat der Detailbehandlung. Die Totalrevision des BZG wurde ohne Gegenstimme oder Enthaltung mit 181 Ja verabschiedet. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Sendebezug: SRF 4 News, 12.30 Uhr.

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