Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat nimmt die Motion Bischof, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen für ein «Verbot von Knebelverträgen von Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» mit 120 gegen 52 Stimmen an, bei 10 Enthaltungen.
- Die Diskussion im Nationalrat drehte sich um die Frage, was «freier Markt» eigentlich bedeutet.
- Nun muss der Bundesrat Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verbieten. Hotels dürfen damit auf ihren eigenen Internetauftritten Zimmer günstiger anbieten als auf Buchungsplattformen.
Freierer Wettbewerb in den Nachbarländern
In den Nachbarländern Österreich, Frankreich und Italien sind die so genannten Knebelverträge von Buchungsplattformen für Hotels bereits verboten. Als letztes der genannten Länder hat in Italien der Senat die Paritätsklausel der Buchungsplattformen im August untersagt. Damit dürfen Hotels in diesen Ländern auf ihren Websites günstigere Preise anbieten als die Buchungsplattformen. In Deutschland ist der derselbe Beschluss noch nicht rechtskräftig. |
Bundesrat Johann Schneider-Amman vertrat im Rat die Meinung, man solle in Bezug auf die Motion Bischof der Wettbewerbskommission (Weko) ein bisschen mehr Vertrauen schenken. Die Weko hat die Paritätsklausel bei Onlinebuchungsplattformen 2015 unter die Lupe genommen. Sie kam zum Schluss, dass keine Massnahmen nötig seien. Wenn eine Benachteiligung bestehe, werde die Weko eingreifen, sagte auch Kathrin Bertschy (GLP).
Bertschy äusserte sich gegen die Motion und gab den Hoteliers Tipps, wie sie trotz der «Best-Price»-Garantie ihre Zimmer günstiger promoten könnten.
Gute Angebote auf der eigenen Seite
Der Nationalrat folgte jedoch der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission mit 120 gegen 52 Stimmen und 10 Enthaltungen. Dies tat auch der Ständerat im Frühling. Damit ist die Motion von Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) angenommen und wird umgesetzt.
Der Bundesrat muss nun ein Gesetz ausarbeiten, das den Portalen «Best-Price»- Klauseln untersagt. Das bedeutet, dass Schweizer Hotels ab Inkrafttreten der Bestimmung ihre Zimmerpreise wieder selbst bestimmen können. Konkret dürfen sie auch auf ihren eigenen Websites günstigere Preise anbieten als auf den Buchungsplattformen.