Vom expliziten Verbot von körperlicher Bestrafung von Kindern bis zum Comeback von Rundstreckenrennen: Diese Neuerungen treten in Kraft:
Recht auf gewaltfreie Kindheit
Eltern haben Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Dieses Prinzip ist ab dem 1. Juli im Zivilgesetzbuch verankert. Damit sind körperliche Bestrafungen und andere erniedrigende Behandlungen explizit verboten. Gleichzeitig werden die Kantone verpflichtet, niederschwellige Beratungsangebote für Familien in Erziehungsfragen bereitzustellen. Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung soll primär präventiv wirken und das Bewusstsein schärfen.
Rechts vorbei auf der Autobahn: Ordnungsbusse statt Anzeige
Wer auf der Autobahn unzulässig rechts vorbeifährt, wird ab neu mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft. Der Bundesrat hat die Verordnung angepasst, um häufige Verkehrsdelikte einfacher ahnden zu können. Bisher führte das Rechtsvorbeifahren oft zu einer Strafanzeige, was das Verfahren verkomplizierte. Neu werden auch das Rechtsüberholen auf Hauptstrassen (140 Franken) und das falsche Umfahren von Verkehrsinseln (100 Franken) direkt mit einer Busse geahndet.
Autorennen wieder möglich
Ab dem 1. Juli ist das Verbot von Rundstreckenrennen auf Schweizer Strassen endgültig Geschichte. Das Parlament hatte den Weg für dieses historische Comeback des Motorsports mit einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes bereits 2023 geebnet. Künftig sind die Kantone für die Bewilligung zuständig.
Dabei müssen aber Sicherheitsstandards eingehalten und die Erfordernisse des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Mit dem Wegfall des Verbots von Rundstreckenrennen bedarf es ausserdem künftig keiner spezifischen kantonalen Regelungen mehr für Formel-E- und Stock-Car-Rennen.
Kampf gegen Handybetrug
Neu müssen Anrufe aus dem Ausland mit Schweizer Mobilnummer speziell gekennzeichnet werden. Mit dieser Massnahme sollen Telekomanbieter, die den Anruf schliesslich zustellen, Anrufe mit gefälschten Absendernummern besser erkennen und bei Bedarf unterbinden können. Sollte eine solche Kennzeichnung technisch nicht möglich sein, muss der Anbieter die angezeigte Anrufnummer entfernen. Für Festnetznummern gilt die Regelung bereits seit dem 1. Januar 2026.
Einheitliche Wegweiser und Strassenmarkierungen
Die Beschilderung auf Schweizer Strassen und Wegen wird übersichtlicher und einheitlicher. Der Bundesrat führt neue, schweizweit standardisierte Wegweiser ein. Davon profitieren insbesondere der Veloverkehr mit Schildern auf rotem Grund und Wanderer mit der bekannten gelben Signalisation, die nun detaillierter geregelt wird.
Neue und einheitliche Strassenmarkierungen sollen auch für mehr Klarheit auf Schweizer Strassen sorgen. So werden unter anderem Radstreifen an Gefahrenstellen rot eingefärbt oder Ladeplätze für Elektroautos grün gekennzeichnet. Auch auf die Strasse gemalte Ziffern zur Verdeutlichung von Tempo-30-Zonen sind nun schweizweit standardisiert.
Kostenübernahme für Apps gegen Depressionen
Neu werden digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenübernahme gilt für ärztlich verschriebene Apps bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen. Die digitalen Angebote zur kognitiven Verhaltenstherapie können eine laufende Psychotherapie ergänzen. Sie lassen sich auch als Überbrückung einsetzen, bis ein regulärer Therapieplatz verfügbar ist.