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Schweiz Neue Steuerregelung für ausländische Firmen in der Schweiz

Bundesrätin Widmer-Schlumpf will mit einer Steuerreform faire Verhältnisse für Schweizer Unternehmen schaffen. Neu wird für ausländische Firmen auch der weltweite Umsatz relevant. Bisher war nur der in der Schweiz erzielte Umsatz massgebend.

Das Problem besteht in allen Schweizer Grenzregionen. Besonders akut ist es aber im Kanton Tessin: Ausländische Unternehmen, etwa Handwerks- oder Reinigungsbetriebe, arbeiten in der Schweiz, ohne dafür Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen. Einzige Bedingung: Der hier erzielte Umsatz darf die Limite von 100‘000 Franken pro Jahr nicht übersteigen. Zudem muss das verwendete Material aus der Schweiz stammen.

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Ausländische Gewerbeunternehmen kommen stärker an die Kasse
aus Echo der Zeit vom 15.03.2014.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 21 Sekunden.

Die einheimische mehrwertsteuerpflichtige Konkurrenz gerät so ins Hintertreffen. Seit Jahren macht der Kanton Tessin auf diesen Missstand aufmerksam. Jetzt soll sich etwas ändern. Im Rahmen der geplanten «kleinen Mehrwertsteuerreform», wie sie im Finanzdepartement heisst, möchte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Juni eine Gesetzesänderung unterbreiten. Diese beseitigt praktisch die Vorteile für ausländische Anbieter.

Ein Handwerker bepinselt Holzstäbe.
Legende: Neu zählt für ausländisches Gewerbe der weltweit erzielte Umsatz, statt wie bisher der in der Schweiz erreichte. Keystone

Weltweiter Umsatz neu massgebend

Zwar bleiben ausländische Unternehmen nach wie vor von der Mehrwertsteuer befreit, sofern ihr Umsatz unter 1000‘000 Franken liegt. Doch neu soll nicht mehr der Schweizer Umsatz massgebend sein. Sondern der auf der Welt erzielte Umsatz. «Dieser darf nicht mehr als 100‘000 Franken betragen. Den Beweis dafür hat das Unternehmen zu erbringen», sagt Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Sie gehe davon aus, dass dieses Problem damit gelöst sei. Fraglich ist, ob in anderen Ländern Gewerbe mit weniger als 100‘000 Franken Umsatz im Jahr existieren.

Für die Überprüfung der Angaben sollen die ausländischen Unternehmen neu der der eidgenössischen Steuerverwaltung ihre Mehrwertsteuernummer offenlegen müssen. Dies, wenn sie sich online für eine kurze Arbeitsdauer von bis zu 90 Tagen anmelden. «Mein Departement will dem Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag machen», sagt Widmer-Schlumpf. Und damit hätten sie Kontrolle darüber, ob die Mehrwertsteuer abgeliefert würden oder nicht.

40 Millionen Franken mehr pro Jahr

Das Finanzdepartement geht davon aus, dass aufgrund der Verschärfungen im ersten Jahr über 20‘000 ausländische Unternehmen neu steuerpflichtig werden könnten. Rund 40 Millionen Franken dürfte die Massnahme dem Bund künftig pro Jahr zusätzlich in die Steuerkasse spülen.

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