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Schweiz Neuer Anlauf für längere Ladenöffnungszeiten

Detailhändler sollen künftig in der ganzen Schweiz ihre Geschäfte abends länger offen halten dürfen. Das reisst bekannte Gräben zwischen Detailhändlern und Gewerkschaften auf.

Das neue Gesetz sieht eine nationale Regelung der Ladenöffnungszeiten vor. Dazu hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung eröffnet. Er setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte eine entsprechende Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) angenommen.

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Zum neuen Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten
aus Heute um Vier vom 19.02.2014.
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Doch nicht alle sind von dieser Idee begeistert: Die bekannten Gräben zwischen Detailhändlern und Gewerkschaften reissen auf. Gegen die landesweite Harmonisierung stellen sich auch die Kantone.

Das geplante neue Ladenöffnungszeiten-Gesetz soll einen Rahmen auf nationaler Ebene setzen. Unter der Woche sollen die Detailhändler ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr offen halten dürfen, am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr. Die Kantone können zwar längere Ladenöffnungszeiten erlauben, diese aber nicht einschränken. Der Sonntag ist nicht betroffen, und die kantonalen Feiertage sind von der nationalen Regelung ausgenommen.

Mittel gegen Einkauf im Ausland

Die Interessengemeinschaft Detailhandel sieht die Vorlage auch als Mittel gegen Einkaufstourismus: Denn im Vergleich mit den Öffnungszeiten ennet der Grenze führten die teilweise restriktiven kantonalen Regelungen dazu, dass immer mehr Menschen im Ausland einkauften. Die IG DHS begrüsst auch, dass es für die Ladenöffnungszeiten ein eigenes Gesetz geben soll.

Ins selbe Horn stösst der Schweizerische Gewerbeverband (SGV). Da das Arbeitsrecht nicht geändert werden müsse, sollten die Räte die Vorlage rasch verabschieden, forderte er in einem Communiqué. Die verbesserten Einkaufsmöglichkeiten brächten den Kunden Vorteile und vereinfachten es, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

«Der Volkswille wird umgangen»

Empört ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Die Vorlage sei föderalistisch gesehen ein Skandal, sagte Luca Cirigliano, Zentralsekretär für Arbeitsrecht. Namentlich Westschweizer Kantone hätten demokratisch entschieden, die Öffnungszeiten strikte zu begrenzen. Mit der Vorlage werde der Volkswillen umgangen.

Der Bundesrat habe mit seinem Vorschlag die Motion des Tessiner Ständerates Filippo Lombardi (CVP) praktisch tel quel übernommen. Das Argument des Motionärs, mit längeren Öffnungszeiten etwas gegen den starken Franken zu tun, hält Cirigliano für trügerisch. Der Vorschlag der Sozialpartner, den Schutz der Angestellten in das Gesetz aufzunehmen, sei nicht aufgenommen worden. Gewerkschaftsvertreter hatten sich im Parlament gegen die Motion gestellt. Werde an der Vorlage nun nichts geändert, werde sie im Parlament keine Chance haben, vermutete Cirigliano.

Auf Kantonsebene regeln

Die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) stellt sich ebenfalls gegen die Harmonisierung. Die Frage müsse auf Kantonsebene respektive von den Sozialpartnern geregelt werden und das im Rahmen, den das Arbeitsgesetz vorgebe, sagte VDK-Generalsekretär Christoph Niederberger.

Schwierigkeiten sieht er auch beim Vollzug der neuen Vorgaben auf die Kantone zukommen. Nicht in allen Kantonen gebe es ein Gesetz, das den Detailhandel regle. «Da stellen sich zuerst einmal Abgrenzungsfragen.»

Von Touristikern kommen positive Signale: Barbara Gisi, Direktorin des Schweizer Tourismus-Verbandes (STV), spricht von einer Erleichterung für den Fremdenverkehr. Seien Geschäfte länger offen, müssten aber die Arbeitsbedingungen für die Angestellten den längeren Arbeits- und Präsenzzeiten angepasst werden, forderte sie.

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