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Höhe der Unterhaltungszahlungen werden angeglichen
Aus HeuteMorgen vom 03.01.2017.
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Neue Regelung seit 1. Januar Neues Unterhaltsrecht könnte teuer werden für ledige Eltern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das neue Kinderunterhaltsrecht ist mit dem neuen Jahr in Kraft getreten – es will mit finanziellen Nachteilen für uneheliche Kinder aufräumen.
  • Trennen sich Eltern, soll es für Kinder finanziell keine Rolle mehr spielen, ob die Eltern einen Trauschein hatten oder nicht.
  • Das neue Gesetz gleicht die Höhe der Unterhaltungszahlungen an.
  • Diese Angleichung führt jedoch zu Unsicherheiten.

Scheidungskinder erhielten bisher deutlich mehr Unterhaltszahlungen als Kinder von Eltern ohne Trauschein. Dass das neue Gesetz die Höhe der Unterhaltungszahlungen angleicht, hat finanzielle Folgen für die unverheirateten Väter. «Es ist durchaus denkbar, dass jemand heute für ein Kind 900 Franken pro Monat bezahlt und neu dann plötzlich 3500 Franken», sagt David Rüetschi, Fachbereichsleiter Zivilrecht und Zivilprozessrecht beim Bundesamt für Justiz.

Aus diesem Grund fürchten sich viele Männer vor der Gesetzesänderung, sagt Oliver Hunziker, der die Schweizerische Vereinigung gemeinsame Elternschaft und den Verein elterliche Verantwortung präsidiert. «Wir sind sehr unsicher, – wie viele andere auch – wie sich das wirklich ausprägen wird. Man hört hier alle möglichen Zahlen – von sehr abstrus hohen Zahlen bis hin zu moderaten. Klar ist im Moment: Es ist nichts klar.»

«Rasch eine Praxis herausbilden»

Man müsse sich lösen von der Idee «die Mutter betreut, der Vater bezahlt». Heute übernähmen viele Väter im Familienalltag einen Teil der Kinderbetreuung. Das müsse bei einer Trennung berücksichtigt werden – auch finanziell. «Deshalb ist es richtig, dass wenn jemand seinen Betreuungsanteil erhöht, im Gegenzug seine Unterhaltszahlungen sinken», sagt Hunziker.

Das sieht auch Behördenvertreter Rüetschi so. Er räumt zwar ein, dass es bei der Beitragshöhe noch Unklarheiten gebe, doch er ist zuversichtlich, dass sich angesichts der tausenden von Fällen rasch eine Praxis herausbilden werde. «Ich gehe auch davon aus, dass es – wie beim gemeinsamen Sorgerecht – relativ rasch zu Bundesgerichtsentscheiden kommen wird und wir hoffen eigentlich, dass in absehbarer Zeit die erforderliche Klarheit vorhanden sein wird.»

Betreuung wird neu entgolten

Nach bisherigem Modell waren unverheiratete Mütter gegenüber den verheirateten finanziell klar benachteiligt. Während die verheirateten Mütter bei einer Scheidung vom Ehemann Frauenunterhalt erhielten, hatten unverheiratete Mütter keinen Anspruch darauf. Neu soll nun auch bei unverheirateten Paaren derjenige Elternteil, der das Kind mehrheitlich betreut, eine Art Erwerbsausfallentschädigung erhalten.

Der Betreuungsunterhalt kommt zu den direkten Kosten (wie Mietanteil, Krankenkasse, Kleider etc.) für das Kind dazu. Der Betrag soll grundsätzlich die Lebenskosten der betreuenden Person umfassen, sofern diese aufgrund der Betreuung nicht selbst dafür aufkommen kann. Wie viel Väter zahlen müssen, hängt unter anderem vom Lohn ab. Die Betreuungskosten steigen mit dem Einkommen.
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