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Öffentlichkeitsprinzip TG Deutliches Ja zu Initiative «Offenheit statt Geheimhaltung»

Der Kanton Thurgau hat über das Öffentlichkeitsprinzip für Behördendaten abgestimmt. Mit 80.31 Prozent hat die Thurgauer Stimmbevölkerung die Initiative angenommen.

Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Kanton Thurgau: Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung / Für transparente Behörden»

  • JA

    80.3%

    50'636 Stimmen

  • NEIN

    19.7%

    12'417 Stimmen

Bisher galt im Thurgau, dass die Behörden in eigener Kompetenz entscheiden, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Die Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» verlangt, dass die Thurgauer Kantonsverfassung geändert wird.

Einer der letzten Kantone

Der Kanton Thurgau gehörte bis jetzt zu den wenigen Kantonen, in denen das Geheimhaltungsprinzip galt. Mit der Initiative wird nun die Kantonsverfassung mit einem neuen Abschnitt ergänzt: «Der Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden müssen Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.»

Die Regierung hatte die Initiative abgelehnt mit der Begründung, eine neue Regelung sei unnötig und würde viel Mehrarbeit provozieren. Die Behörden seien bemüht, offen, umfassend, verständlich und frühzeitig zu informieren.

Der Tierschutzskandal von Hefenhofen befeuerte allerdings die Forderung der Initianten.

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