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Dringend nötige Transparenz - oder unnötige Überwachung der Behörden?
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 26.04.2019. Bild: Keystone
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Initiative Thurgau Einer der letzten Geheimhalte-Kantone

Das Geheimhalteprinzip im Kanton Thurgau steht auf der Kippe. Am 19. Mai entscheiden die Stimmberechtigten.

Der Thurgau ist einer der letzten Kantone, die noch kein Öffentlichkeitsprinzip haben. Das heisst, die Behörden entscheiden selbst, wann und ob sie ein Dokument öffentlich machen.

Befürworter fordern Transparenz

Es brauche «Transparenz und Ehrlichkeit», findet ein überparteiliches Komitee rund um Grossrat Ueli Fisch (GLP). «Mit dem Öffentlichkeitsprinzip könnte der Thurgau den Anschluss an die moderne Demokratie schaffen», so Fisch, «Wir haben in der ganzen Schweiz positive Erfahrungen gemacht damit.»

Er sei überzeugt, dass ein Fall wie jener des mutmasslichen Pferdequälers von Hefenhofen mit dem Öffentlichkeitsprinzip nicht so lange unentdeckt geblieben wäre.

Öffentlichkeitsprinzip

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Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet einerseits den Kanton, von sich aus mit Informationen von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu gelangen und damit eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Anderseits gibt es jeder Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den bei einer staatlichen Stelle vorhandenen Informationen.

Gegner befürchten Überwachung der Behörden

Die Gegner der Initiative «Offenheit statt Geheimhaltung» sind der Meinung, es herrsche schon jetzt Transparenz. Wer Informationen wolle von einer Gemeinde, der könne vorbeikommen und erhalte Einblick in die Dokumente, welche öffentlich sind, argumentiert Grossrat Ruedi Zbinden (SVP).

Der mögliche Mehraufwand für Behörden sei zudem teuer und die Suche nach Gemeindebehörden werde schwieriger, «wenn diese dann dauernd unter Beobachtung stehen».

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