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Nichts gelernt aus Bankenkrise - Parlament schwächt Anlegerschutz
Aus Kassensturz vom 29.08.2017.
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Nichts gelernt aus Bankenkrise Parlament schwächt Anlegerschutz

Anleger haben viel Geld verloren, als die Finanzblase platzte. Damals war klar: Bank- und Versicherungskunden müssen besser vor skrupellosen Finanzberatern geschützt werden. Doch das Parlament zerzaust das versprochene Gesetz, vom Anlegerschutz bleibt nicht mehr viel übrig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der kommenden Session debattiert der Nationalrat das Finanzdienstleistungsgesetz.
  • Der Bundesrat wollte ursprünglich die Kleinanleger besser schützen.
  • Verbesserungen für Kleinanleger – wie Beweislastumkehr, Prozesskostenbevorschussung oder Gruppenklagen – wurden gestrichen
  • Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist nach dem politischen Prozess nicht mehr viel vom Anlegerschutz übriggeblieben

Der Aufschrei ist gross im Jahr 2008: Die US-Börsenblase platzt! Finanzberater bringen durch ihre schiere Geldgier das weltweite Bankensystem an den Rand des Abgrunds. Auch Schweizer Banken geraten in den Finanzstrudel, müssen von der Eidgenossenschaft mit öffentlichen Geldern gerettet werden. Viele Schweizer Kleinanleger verlieren ihr gesamtes Erspartes.

Finma fordert Bundesrat auf zu handeln

Die Finanzmarktaufsicht Finma erkennt, dass Handlungsbedarf besteht. 2010 fordert sie in einem Bericht den Bundesrat auf, den Schutz für Anleger zu stärken. Das Finanzdienstleistungsgesetz, kurz Fidleg, wird geboren.

Doch seit Beginn wird dem Fidleg in Sachen Anlegerschutz Zahn für Zahn gezogen. Rechtsprofessor Peter V. Kunz der Universität Bern zeigt sich enttäuscht: «Die Erwartungen, die man vor zehn Jahren hatte, waren sehr hoch. Ich habe aber noch nie ein Gesetz gesehen, das so eindeutig immer mehr ausgedünnt wurde.» Die politischen Gegner des Gesetzes argumentieren mit der Eigenverantwortung. Jeder Konsument, jede Anlegerin, sei schlussendlich selber für das eigene Handeln verantwortlich.

Der gute Wille war da

Nimmt man den ursprünglichen, bundesrätlichen Vorschlag etwas genauer unter die Lupe, erkennt man den Willen der Landesregierung, Kleinanleger zu schützen. Doch die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat sowie der Ständerat, haben beim Anlegerschutz schon massive Abstriche gemacht. Ein paar Beispiele:

  • Beweislastumkehr: Neu hätten Finanzberater beweisen müssen, dass ihre Beratungen richtig waren. Vorschlag gestrichen! Weiterhin muss der Konsument beweisen, dass er falsch beraten wurde.
  • Prozesskostenbevorschussung: Neu hätte der Anleger keine Prozesskosten mehr vorschiessen müssen. Vorschlag gestrichen! Der Kleinanleger muss weiterhin Geld vorschiessen, dass es überhaupt zu einer Prozesseröffnung kommt. Eine enorme Hürde im Kampf gegen finanzstarke Banken und Versicherungen.
  • Gruppenklagen: Neu hätte es die Möglichkeit von Gruppenklagen gegeben. Vorschlag gestrichen! Jede Anlegerin, jeder Anleger, muss weiterhin einzeln um sein Recht kämpfen.

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Mit als erstes steht auf der Streichliste, dass Versicherungen dem Fidleg nicht unterstellt werden – obwohl auch sie im Anlagegeschäft tätig sind. «Sachlich ist das schlicht nicht begründbar. Ich kann mir nicht erklären, wieso die Versicherungen nicht hineingehören», kritisiert Professor Kunz. Er vermutet, dass die Versicherungen unter der Bundeshauskuppel ein hervorragendes Lobbying betrieben haben, «etwas, das sie schon in der Vergangenheit bewiesen haben.»

SVP-Nationalrat und Bankier Thomas Matter befürwortet die Entschärfungen der Vorlage: «Das Gesetz hat nach wie vor 360 Seiten. Wir haben nur rausgestrichen, was den Anleger nur gekostet, aber ihm keinen Nutzen gebracht hätte.» Wäre das Fidleg in seiner ursprünglichen Form durchgekommen, hätten kleine Anleger nichts davon gehabt. «Viele Banken hätten sich wegen den möglichen Risiken geweigert, Kleinanleger in Zukunft zu beraten», so Thomas Matter.

Kein Widerrufsrecht bei Haustürverkäufen

Doch auch die Banken haben ihre Schäfchen ins Trockene gebracht: bei den Haustürverkäufen. Für diese gilt bisher, dass getätigte Käufe an der Haustüre oder auf der Strasse bis 14 Tage nach Kauf widerrufen werden können. Neu soll das bei Finanzdienstleistungs- und Vermögensverwaltungsaufträgen nicht mehr möglich sein. Ein Widerrufsrecht gäbe es nicht mehr. Ein Privileg, das heute schon die Versicherungen geniessen.

Für Konsumentenschützerin und SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo ist das inakzeptabel: «Die Leute können nicht mal mehr in Ruhe schauen und sagen: Das möchte ich so nicht.» Denn: unterschrieben ist unterschrieben. «Eine klare Verschlechterung des Konsumentenschutzes», so Birrer-Heimo.

Thomas Matter hingegen findet diese Privilegierung angebracht. «Stellen Sie sich vor, Sie kaufen heute ein Finanzprodukt. Und in einer Woche gibt es einen Crash – und Sie können das Produkt widerrufen. Das wäre ein Riesenverlust für jede Bank.»

Der Nationalrat berät in der kommenden Session über das Finanzdienstleistungsgesetz, genauer am 13. September 2017.

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Studiogespräch mit Thomas Matter, Bankier und Nationalrat SVP/ZH
Aus Kassensturz vom 29.08.2017.
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