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Professionelle Zahnreinigung Aufgepasst bei der Zahnarztrechnung

Einzelne Zahnärzte verrechnen ihren Patienten für die Zahnreinigung zu viel. Systematische Kontrollen fehlen.

Eine Prophylaxe-Assistentin (PA) informierte das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» über einen Basler Zahnarzt, der seinen Patienten die PA-Arbeit zum teureren Dentalhygiene-Tarif verrechnet. Prophylaxe-Assistentinnen haben eine weniger fundierte Ausbildung und weniger Kompetenzen. Die betroffenen Patienten bezahlen also zu viel. Für die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist das ein klarer Verstoss gegen die Tarifordnung.

Für diesen Zahnarzt ist das ein gutes Geschäft: Die Zahnreinigung durch eine Prophylaxe-Assistentin kostet zwischen 10.40 und 14 Franken pro fünf Minuten. Bei einer Dentalhygienikerin (DH) kostet die Behandlung zwischen 13.30 und 18.10 Franken pro fünf Minuten. Das sind rund 30 Prozent mehr. Entsprechend sind auch die Löhne verschieden.

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«Problem in der Branche bekannt»

Der Unterschied in Kürze: Eine Prophylaxe-Assistentin darf die Zähne nur im sichtbaren Bereich, oberhalb des Zahnfleischs reinigen. Eine Dentalhygienikerin darf dagegen auch unterhalb des Zahnfleischrandes sowie therapeutisch arbeiten. PA ist eine kurze Weiterbildung, welche die SSO anbietet. DH dagegen ein dreijähriges Vollzeit-Studium mit eidgenössischem Abschluss.

Die Schweizerische Stiftung Patientenschutz (SPO) schreibt, das Problem sei in der Branche bekannt. Der Dentalhygienikerinnen-Verband und die Zahnärztegesellschaft bestätigen dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» ebenfalls, dass es solche Fälle gebe. Gestützt auf die Statistik ihrer Begutachtungskommission sagt die SSO aber, dass es sich um Einzelfälle handle.

Tipps für Patientinnen und Patienten

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  • Stimmt die Rechnung?

    Kontrollieren Sie die Zahnarztrechnung genau. Auf dieser müssen die Tarifpositionen, Taxpunktzahlen und der Wert eines Taxpunktes in Franken aufgeführt sein. Die Tarifpositionen müssen auch ausgedeutscht sein. Ist dies nicht der Fall, verlangen Sie Erläuterungen von Ihrem Zahnarzt. Den Zahnarzttarif (Dentotar) finden Sie auf der Internetseite der Zahnärztegesellschaft.

  • Wer behandelt mich?

    Informieren Sie sich aktiv, wer sie behandelt (zum Beispiel eine Dentalhygienikerin oder eine Prophylaxe-Assistentin). Viele Zahnarztpraxen haben eine Fotogalerie ihrer Mitarbeitenden auf der Internetseite oder in der Praxis. Dort sollten Name und Funktion aufgeführt sein. Die Mitarbeitenden sollten auch Namensschilder mit diesen Angaben tragen. Fragen Sie ansonsten nach.

  • Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden

    Suchen Sie das Gespräch mit dem Zahnarzt. Sollte sich keine Einigung ergeben, legen Sie den Fall der kantonalen Begutachtungskommission der SSO vor. Dafür muss Ihr Zahnarzt aber SSO-Mitglied sein. Sollte sich herausstellen, dass der Zahnarzt absichtlich eine falsche Rechnung gestellt hat, melden Sie dies der Gesundheitsdirektion Ihres Kantons oder dem Kantonszahnarzt. Ansonsten bleibt nur der Gang vor Gericht, was allerdings teuer und aufwendig sein kann.

Keine systematischen Kontrollen von Zahnarztrechnungen

Der Dentalhygienikerinnen-Verband fordert, dass die kantonalen Behörden hier ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Die Zahnärztegesellschaft solle diese schwarzen Schafe eruieren und sanktionieren. Die SSO sagt, sie habe kein Recht, die Rechnungen der Zahnärzte zu kontrollieren. Sie könne nur aktiv werden, wenn Patienten bei der Begutachtungskommission reklamieren. Und auch der Präsident der Kantonszahnärzte sagt gegenüber «Espresso», sie seien nicht zuständig, die Einhaltung des Tarifs zu kontrollieren. Es gibt in der Schweiz keine offizielle Stelle, die Zahnarztrechnungen systematisch oder stichprobenweise kontrollieren muss.

Die SSO findet, wenn der Tarif systematisch und nachweislich missbraucht werde, sollen die kantonalen Gesundheitsdirektionen als Aufsichtsbehörde eingreifen. Dafür müssen jedoch zuerst die Patientinnen und Patienten die Zahnarztrechnungen überprüfen und Fehler melden.

Tariftabelle
Legende: De richtigen Tarifpositionen (Nummern) für Dentalhygienikerinnen und Prophylaxe-Assistentinnen, gültig seit 01.01.2018. SSO

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