Eine Prophylaxe-Assistentin (PA) informierte das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» über einen Basler Zahnarzt, der seinen Patienten die PA-Arbeit zum teureren Dentalhygiene-Tarif verrechnet. Prophylaxe-Assistentinnen haben eine weniger fundierte Ausbildung und weniger Kompetenzen. Die betroffenen Patienten bezahlen also zu viel. Für die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist das ein klarer Verstoss gegen die Tarifordnung.
Für diesen Zahnarzt ist das ein gutes Geschäft: Die Zahnreinigung durch eine Prophylaxe-Assistentin kostet zwischen 10.40 und 14 Franken pro fünf Minuten. Bei einer Dentalhygienikerin (DH) kostet die Behandlung zwischen 13.30 und 18.10 Franken pro fünf Minuten. Das sind rund 30 Prozent mehr. Entsprechend sind auch die Löhne verschieden.
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«Problem in der Branche bekannt»
Der Unterschied in Kürze: Eine Prophylaxe-Assistentin darf die Zähne nur im sichtbaren Bereich, oberhalb des Zahnfleischs reinigen. Eine Dentalhygienikerin darf dagegen auch unterhalb des Zahnfleischrandes sowie therapeutisch arbeiten. PA ist eine kurze Weiterbildung, welche die SSO anbietet. DH dagegen ein dreijähriges Vollzeit-Studium mit eidgenössischem Abschluss.
Die Schweizerische Stiftung Patientenschutz (SPO) schreibt, das Problem sei in der Branche bekannt. Der Dentalhygienikerinnen-Verband und die Zahnärztegesellschaft bestätigen dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» ebenfalls, dass es solche Fälle gebe. Gestützt auf die Statistik ihrer Begutachtungskommission sagt die SSO aber, dass es sich um Einzelfälle handle.
Keine systematischen Kontrollen von Zahnarztrechnungen
Der Dentalhygienikerinnen-Verband fordert, dass die kantonalen Behörden hier ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Die Zahnärztegesellschaft solle diese schwarzen Schafe eruieren und sanktionieren. Die SSO sagt, sie habe kein Recht, die Rechnungen der Zahnärzte zu kontrollieren. Sie könne nur aktiv werden, wenn Patienten bei der Begutachtungskommission reklamieren. Und auch der Präsident der Kantonszahnärzte sagt gegenüber «Espresso», sie seien nicht zuständig, die Einhaltung des Tarifs zu kontrollieren. Es gibt in der Schweiz keine offizielle Stelle, die Zahnarztrechnungen systematisch oder stichprobenweise kontrollieren muss.
Die SSO findet, wenn der Tarif systematisch und nachweislich missbraucht werde, sollen die kantonalen Gesundheitsdirektionen als Aufsichtsbehörde eingreifen. Dafür müssen jedoch zuerst die Patientinnen und Patienten die Zahnarztrechnungen überprüfen und Fehler melden.