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Propaganda-Video für Al Kaida? Bundesanwalt klagt drei IZRS-Führungsmitglieder an

  • Die Schweizerische Bundesanwaltschaft erhebt beim Bundesstrafgericht Anklage gegen drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrates Schweiz IZRS.
  • Sie wirft den Beschuldigten vor, gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Terrororganisationen «Al Kaida» und «Islamischer Staat» verstossen zu haben.
  • Es ist das erste Mal, dass aufgrund des neuen Straftatbestands Anklage erhoben wurde wegen möglicher Terrorpropaganda.

Dem als radikal eingestuften Islamischen Zentralrat Schweiz wird vorgeworfen, ein Interview mit einem Al-Kaida-Vertreter verbreitet zu haben, ohne dass sich der IZRS davon distanziert hätte.

Konkret beschuldigt der Bundesanwalt den Verantwortlichen für das «Departement für Kulturproduktion» des IZRS, im Zeitraum zwischen Ende September 2015 und Mitte Oktober 2015 in Syrien einen Propaganda-Film mit führenden Vertretern der verbotenen Terrororganisation Al Kaida in Syrien gedreht zu haben.

Auf dem Internetportal Youtube wurden laut Bundesanwaltschaft daraufhin zwei Videos veröffentlicht. Diese habe Qaasim Illi als Vorsteher des «Departements für Public Relations und Information» des IZRS abgesegnet.

Für Islamischen Zentralrat ein Dokumentarfilm

Dem interviewten Dschihadistenführer habe der IZRS mit diesen «Propaganda-Videos» eine prominente Plattform geboten und dadurch den dschihadistisch motivierten Terrorismus unterstützt.

Die Bundesanwaltschaft hatte das umstrittene Filmmaterial im Dezember 2015 sichergestellt und das Videoportal Youtube aufgefordert, die Dokumente «umgehend» vom Netz zu nehmen. Allerdings sind die Videos nach wie vor online. Die Bundesanwaltschaft kann nicht nachvollziehen, weshalb Google und Youtube die Videos nicht entfernt haben.

Zudem soll der IZRS-Präsident Nicolas Blancho das Video an einer öffentlichen Veranstaltung aktiv beworben haben. Der IZRS hatte argumentiert, es handle sich um einen reinen Dokumentarfilm. Die Bundesanwaltschaft schiesse mit ihren Anklagen «mit Kanonen auf Spatzen», hiess es weiter. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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