Es ist eine Horrorvorstellung für alle Eltern: Dass eine Betreuungsperson statt auf ihr Kind aufzupassen, ihm Leid zufügt. Genau das ist in einer Kita in Allschwil vor zwei Jahren geschehen. Der damalige Co-Leiter soll sich an mehreren Buben vergangen haben.
Seit Donnerstag muss sich der Mann vor dem Strafgericht Muttenz (BL) für seine Taten verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagt den heute 36-Jährigen wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfacher Pornografie an.
Übergriffe während der Mittagspause und beim Wickeln
Zu den Übergriffen soll es in einem Zeitraum von mehreren Monaten im Jahr 2019 gekommen sein. Laut Anklageschrift habe der Mann wiederholt sexuelle Handlungen an vier Buben vorgenommen, die zum damaligen Zeitpunkt im Alter zwischen eins und vier Jahren waren. Die Übergriffe geschahen beim Wickeln der Kinder oder wenn der Mann alleine mit ihnen in einem Raum war, wo diese ihren Mittagsschlaf hielten.
In einem Fall machte er von seinem Opfer Fotos mit dem Handy. Diese Bilder konnte die Staatsanwaltschaft auf seinem privaten Computer sowie auf dem Handy sicherstellen.
Aufgeflogen ist der mutmassliche Täter im Dezember 2019. Eine Kollegin betrat den Schlafraum in dem Moment, als der Mann sich an einem Buben vergriff. Die Kita alarmierte daraufhin die Polizei, die den Mann vor Ort festnahm.
Angeklagter behauptet, selber missbraucht worden zu sein
Der Angeklagte, der sich seit April 2020 im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Bostadel (ZG) befindet, gab heute vor Gericht den sexuellen Missbrauch bei zwei Buben zu. «Ich möchte mich bei den Opfern und den Familien für den Schmerz und das Leid entschuldigen. Ich bereue meine Taten», sagte er vor Gericht.
Angesprochen auf die Bilder, sagte der Angeklagte, er wisse nicht, weshalb er sie gemacht habe. Er habe die Bilder nie mehr angeschaut und sei in dem Moment nicht in der Lage gewesen, seine Taten kritisch zu hinterfragen.
Der Mann gab immer wieder an, als Kind von der Mutter und dem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Im Nachhinein habe er die Bilder wahrscheinlich gemacht, um sich mit dem eigenen Missbrauch zu konfrontieren, sagte er. Der Angeklagte gab den Missbrauch in zwei Fällen zu. Allerdings bestreitet er die Tat im Fall zweier Kleinkinder.
Geringes Rückfallrisiko
Gemäss psychiatrischen Gutachten hat der Mann eine homosexuelle Pädophilie und eine Anpassungsstörung. Er interessiere sich sexuell für Kinder, behaupte aber auch, dass er davon nichts wisse, sagte die Gutachterin. Sie attestierte dem Angeklagten ein «eher geringes Rückfallrisiko».
Die Staatsanwaltschaft fordert 4.5 Jahre unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine ambulante vollzugbegleitende Massnahme durch Psychotherapie. Das Urteil wird in einer Woche erwartet.