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Adressbuchschwindler wieder aktiv
Aus Espresso vom 08.07.2021. Bild: imago
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Rechnung ohne Auftrag Immer wieder Ärger mit Adressbuchschwindlern

Registerhaie nutzen neu gegründete Firmen aus. Sie versenden amtlich wirkende Rechnungen für sinnlose Dienstleistungen.

Sie versuchen es immer wieder: Adressbuchschwindler, die unaufgefordert Rechnungen für Einträge in irgendwelche Register oder für «Verwaltungsgebühren» verschicken. Empfänger sind häufig Start-ups. Deren Adressen beschaffen sich die Schwindler im Handelsregister und auf Wirtschaftsseiten.

Die Rechnungen ähneln bewusst amtlichen Schreiben. Das soll die Empfänger zur Zahlung verleiten. Aktuell wurden dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» solche Schreiben von einem «Schweizerischen Firmenverzeichnis – FiVez» und von einer Firma «ECOM Switzerland» gemeldet.

Seco: «Verstoss gegen das UWG»

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco kommt nach einer Sichtung dieser Briefe zum Schluss: «Gemäss Einschätzung des Seco liegt in den von Ihnen geschilderten Fällen ein Verstoss gegen das UWG vor». Letztlich könne aber nur ein Gericht in Kenntnis sämtlicher Umstände verbindlich entscheiden, ob das UWG verletzt worden sei.

Adressbuchschwindel: Was sagt das Gesetz?

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Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe p des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt:

Art. 3 Abs. 1 lit. p UWG:

Unlauter handelt insbesondere, wer mittels Offertformularen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge wirbt oder solche Eintragungen oder Anzeigenaufträge unmittelbar anbietet, ohne in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hinzuweisen:

1. die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,

2. die Laufzeit des Vertrags,

3. den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und

4. die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation.

Art. 3 Abs. 1 lit. q des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt:

Art. 3 Abs. 1 lit. q UWG:

Unlauter handelt insbesondere, wer für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge Rechnungen verschickt, ohne vorgängig einen entsprechenden Auftrag erhalten zu haben.

(Quelle: seco.admin.ch)

Das Seco findet in den Schreiben mehrere Merkmale von Adressbuchschwindel: «Diese Schreiben enthalten eine Rechnung, obwohl die betroffenen Unternehmen ausführen, dass sie keine vorbestehende Geschäftsbeziehung zur FiVez GmbH resp. ECOM Switzerland, Caglak unterhielten.»

Bei den Empfängern solle zudem der Eindruck erweckt werden, dass es sich um amtliche Schreiben handle: «Bei der FiVez GmbH erachten wir insbesondere das Layout mit den Textpassagen in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch und die verschiedenen Hinweise auf die Schweiz respektive die Bundesverwaltung als problematisch (Schweizer Firmenverzeichnis, admin@ch-firmenverzeichnis.ch).» Bei der ECOM Switzerland, Caglak werde behauptet, dass es sich um eine Verwaltungsgebühr handle.

ECOM: «Wurden missverstanden»

ECOM Switzerland schreibt in einer Stellungnahme gegenüber «Espresso», es gehe bei ihr nicht um einen Eintrag in ein Register: «Nach Ihrer Anfrage ist uns aufgefallen, dass unsere Services von Kunden missverstanden wurden, somit werden wir natürlicherweise gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. q UWG die Formatierung ändern und Kunden entsprechend vorkontaktieren.» ECOM wolle Firmen vor missbräuchlichen Einträgen in «Google My Business» schützen. Das geht jedoch weder aus der Rechnung noch aus der Homepage oder den AGB hervor.

Wichtig: Beschwerde beim Seco einreichen

Das Seco kann gegen solche Firmen aktiv werden, wenn «Kollektivinteressen verletzt» sind. Dafür braucht es eine bestimmte Anzahl betroffener Personen und Beschwerden ans Seco. Ist dies erfüllt, kann das Seco die Firmen abmahnen und bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft Strafantrag einreichen. Es ist deshalb wichtig, dass Betroffene die Schreiben der Adressbuchschwindler nicht einfach entsorgen, sondern das Beschwerdeformular des Seco ausfüllen.

Espresso, 08.07.2021, 08:13 Uhr

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