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Recht auf Ergänzungsleistungen Ab 100'000 Franken Vermögen ist Schluss

Das Parlament markiert die Grenze. Selbst bewohntes Eigentum wird den Bedürftigen aber nicht angerechnet.

National- und Ständerat haben sich auf eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL) geeinigt. Nach dem Ständerat hat auch die grosse Kammer den Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt. Wie üblich haben für den Kompromiss beide Räte in einigen Punkten nachgegeben.

Bei der umstrittenen Vermögensschwelle setzte sich der Nationalrat durch: Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, hat künftig keinen Anspruch auf EL. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200'000 Franken.

Gesichertes Darlehen gestrichen

Die Vorbehalte des Ständerats hatten vor allem mit dem gesicherten Darlehen zu tun: Damit bedürftige Personen nicht aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, sollten sie trotz Immobilienvermögen EL erhalten. Die Unterstützung sollte aber nach dem Tod zurückbezahlt werden müssen, wobei die Forderung mit einem hypothekarisch gesicherten Darlehen gesichert worden wäre.

Die kleine Kammer hielt diese Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen. Auf Antrag der Einigungskonferenz ist sie aus der Vorlage gestrichen worden. Das Vermögen in Form von selbst bewohntem Wohneigentum wird bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Das hypothekarisch gesicherte Darlehen wird damit überflüssig.

Rückerstattung bei Nachlässen

Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln für die EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40'000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.

Vermögensfreibeträge gesenkt

Bei den noch umstrittenen Vermögensfreibeträgen für die EL-Berechnung behielt der Ständerat die Oberhand: Diese werden auf 30'000 Franken für Alleinstehende respektive 50'000 Franken für Verheiratete gesenkt. Der Nationalrat wollte tiefere Freibeträge von 25'000 beziehungsweise 40'000 Franken .

Höhere Mietzinsmaxima kosten 200 Millionen

Der Antrag der Einigungskonferenz führt zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen von 453 Millionen Franken. Die wesentlichen Einsparungen von 146 Millionen Franken könnten mit der Vermögensschwelle erreicht werden, legte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) dar.

«Die Sparmassnahmen treffen daher nicht Menschen, welche für ihre Existenz auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind», so Humbel. Den Einsparungen stünden Mehrausgaben gegenüber. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima kostet 200 Millionen Franken. Davon könnten viele AHV-Rentner und vor allem auch viele Familien mit IV-Renten profitieren.

Das sind die weiteren Neuerungen der EL-Reform

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Höhere Mietabzüge: Die anrechenbaren Beträge werden erhöht. In der Stadt können Alleinstehende bis zu 1370 Franken monatlich anrechnen, in der Agglomeration 1325 Franken, auf dem Land 1210 Franken. Für eine weitere Person gibt es 250 Franken zusätzlich.

Weniger Geld für Kinder: Gesenkt werden die Ansätze für den Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren.

Keine Kürzung bei Kapitalbezug: Auf die Kürzung des EL-Anspruchs bei Kapitalbezug wird verzichtet. Wer jedoch sein Vermögen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, soll eine EL-Reduktion hinnehmen müssen.

Abrechnung von Heimkosten: Zur Berechnung eines EL-Anspruchs werden nur noch die von einem Heim tatsächlich verrechneten Tage berücksichtigt. Das Einkommen von Ehegatten wird zu 80 Prozent angerechnet. Bisher waren es zwei Drittel.

Prämienverbilligungen: Die EL-Mindesthöhe wird auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen.

Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Ob gegen die EL-Reform das Referendum ergriffen wird, ist unklar. Vor einem Jahr hatte sich eine Allianz aus Gewerkschaften, Behinderten-, Frauen- und Rentnerorganisationen sowie Mieterverbänden gebildet, die eine Sparvorlage verhindern wollte.

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