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Religiöse Symbole Kippa, Kopftuch und Kreuz sind im Genfer Kantonsparlament erlaubt

  • Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Kanton Genf dürfen weiterhin religiöse Zeichen tragen – beispielsweise Kopftücher oder Halsketten mit Kreuzen.
  • Das hat das Genfer Kantonsgericht entschieden.
  • Damit revidierte das Genfer Verfassungsgericht das im Februar vom Stimmvolk verabschiedete Laizitätsgesetz teilweise. Darin wird festgehalten, dass sich der Staat neutral verhalten soll.

Politiker, die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs sind – sei es im Grossen Rat oder in den Generalräten – würden nicht den Staat vertreten. Sie würden vielmehr die Gesellschaft und ihren Pluralismus verkörpern, stellte das Gericht in einer Erklärung fest.

Eine vollständige konfessionelle Neutralität der gesetzgebenden Organe würde auch das demokratische Prinzip untergraben, schreibt das Gericht. Nach diesem Grundsatz müssten die Kantone ein gewähltes Parlament haben, das auch verschiedene religiöse Meinungen vertrete.

Verbot für Beamte und Staatsräte

Für Beamte und Amtsträger wie Staatsräte bleibt das Verbot für das Tragen religiöser Symbole bestehen. Die Genferinnen und Genfer hatten im vergangenen Februar ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche angenommen. Es ersetzte das alte, über 100-jährige Gesetz.

Gegen die Gesetzesrevision hatten linke Parteien, Gewerkschaften feministische und muslimische Verbände das Referendum ergriffen. Sie kritisierten vor allem den «bevormundenden und diskriminierenden Charakter» der Rechtsnorm.

Insgesamt sechs Beschwerden gegen das Laizitätsgesetz wurden beim Verfassungsgericht eingereicht. Davon lehnten die Richter fünf ab. Lediglich die Bestimmung, welche Parlamentsmitglieder betrifft, revidierte das Gericht.

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