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Gerhard Pfister (Mitte/ZG): «So schafft man wieder Umgehungsmöglichkeiten»
Aus News-Clip vom 15.06.2021.
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Revision des Asylrechts Kein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene

  • Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen innerhalb des Schengenraums reisen dürfen.
  • Der Nationalrat will zum Beispiel Reisen für die Ausbildung, den Besuch von Familienangehörigen oder Sport- und Kulturanlässe erlauben.

Ein absolutes Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene wollte eine Mehrheit des Nationalrats am Dienstag nicht ins Gesetz schreiben. Gegen den Widerstand von Mitte und SVP hat der Nationalrat mit 105 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, Ausnahmen vorzusehen. Vorläufig aufgenommen werden Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, die aber zum Beispiel wegen Krieg trotzdem nicht in ihre Heimat zurückkehren können.

Die Ausnahmen waren ein Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission. Der Vorschlag wurde ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat in der ersten Beratung nicht auf die Vorlage eingetreten war.

Mitte und SVP wollten keine Ausnahmen

Gerhard Pfister (Mitte/ZG) lehnte diese Ausnahmeregelungen für den Schengenraum ab. «Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, aber nicht weggewiesen werden können. Es ist schlicht stossend, wenn diese Personen in ihrem Heimatstaat Ferien machen», sagte Pfister.

Mit Reisen im Schengenraum erhielten diese Personen die Möglichkeit, trotz eines Verbots von einem anderen Flughafen aus in ihre Heimat zu fliegen, argumentierte Pfister. «So werden wieder neue Umgehungsmöglichkeiten geschaffen.» Genau das solle jedoch mit der Gesetzesänderung verhindert werden. Enttäuscht zeigte er sich vor allem von der FDP, die erklärte, den Kompromiss mitzutragen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte vergeblich, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch, sagte sie. «Eine Reise für die Pflege von familiären Verbindungen wäre zudem eine Lockerung der heutigen Regeln», sagte sie. Sie empfahl deshalb, der Minderheit zu folgen.

Kantonswechsel nach sechs Monaten möglich

Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Nationalrat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.

Diese Änderung war im Rat weitgehend unbestritten, auch die SVP-Fraktion war mit diesem Schritt einverstanden. Eine Mehrheit sprach sich dann noch für eine liberalere Regelung aus als der Bundesrat. Ein Arbeitsverhältnis von sechs Monaten solle ausreichen, um den Kanton wechseln zu können. Der Bundesrat sah zwölf Monate vor.

Gegen den Willen der SVP wurde die Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) schliesslich angenommen - mit 132 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Das Geschäft geht an den Ständerat.

SRF 4 News, 15.06.2021, 13.00 Uhr;

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