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Schweiz Rudolf Elmer zu Geldstrafe verurteilt

Der als Whistleblower bekannt gewordene Rudolf Elmer ist vom Zürcher Bezirksgericht wegen Bankgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das Gericht sprach gegen den ehemaligen Manager der Bank Julius Bär eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken aus.

Aufatmen für den wohl bekanntesten Whistleblower der Schweiz: Rudolf Elmer muss nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte vergebens eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Bei der Strafzumessung ging das Gericht von einem noch leichten Verschulden aus. Der ehemalige Manager der Bank Julius Bär wurde wegen Urkundenfälschung sowie wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Zudem muss er die Gerichtskosten in der Höhe von 25'000 Franken übernehmen.

Schuldig wegen Daten-Lieferung an WikiLeaks

Schuldig gesprochen wurde der heute 59-Jährige etwa für die Übergabe von geheimen Daten an die Enthüllungsplattform WikiLeaks im Jahr 2008. Elmer publizierte damals eigenhändig geheime Daten der Bank Bär auf WikiLeaks, wie SRF-Korrespondent Curdin Vincenz erklärt.

Elmers Verteidigung habe zwar argumentiert, damit habe er das Schweizer Bankgeheimnis nicht verletzt. Denn faktisch sei er von einer Firma auf den Cyman-Islands angestellt gewesen und der Sitz von Wikileaks sei auch nicht in der Schweiz – also fehle der Bezug zur Schweiz. Das Gericht sah das aber anders: Elmer war nach Schweizer Recht angestellt. Und WikiLeaks kann man auch in der Schweiz ansehen.

Ebenfalls einen Schuldspruch fällte das Gericht wegen Urkundenfälschung. Hier ging es um einen fingierten Brief an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Elmer ebenfalls auf Wikileaks hochgeladen hat. In diesem gefälschten Brief einer Bank steht drin, Merkel führe ein Konto mit Schwarzgeld, wie Vincenz weiter erklärt.

Rudolf Elmer und Julian Assange an der Medienkonferenz im Januar 2011 in London.
Legende: Rudolf Elmer (rechts) präsentiert im Januar 2011 in London zusammen mit Julian Assange die brisanten CDs. SRF

Freispruch für CD-Übergabe

Einen Freispruch gab es hingegen im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz in London 2011, wo der ehemalige Banker WikiLeaks-Chef Julian Assange zwei CDs mit Daten von Bankkunden übergeben haben soll. Es sei nicht erwiesen, dass sich auf den Datenträgern wirklich geheime Informationen befunden hätten, hiess es vor Gericht. Elmer hatte stets behauptet, dass die Datenträger leer gewesen seien.

Ebenfalls entlastet wurde Elmer unter anderem vom Vorwurf, dass er Kontakt zum deutschen Finanzminister Peer Steinbrück aufgenommen habe. Da kein Anknüpfungspunkt zur Schweiz bestanden habe, sei die Schwelle des Strafbaren nicht überschritten, führte der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli aus.

Die Verteidigung, die umfassende Freisprüche verlangt hatte, legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein.

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