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Schlussabgabe zur Wehrpflicht Wer nicht restlos erfüllt, muss künftig zahlen

  • Wer bei der Entlassung dem Dienst mehr als 15 Militär- oder mehr als 25 Zivildiensttage offen hat, muss ab 2019 eine Ersatzabgabe zahlen.
  • Der Ständerat hat das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe bereinigt und ist einstimmig (42:0) der grossen Kammer gefolgt.
  • Die einkommensabhängige Ersatzabgabe soll auf dem heutigen Stand drei Prozent des Reineinkommens betragen, bei 400 Franken Mindestabgabe.

Eine progressive Abgabe zur Entlastung der untersten Einkommen lehnte die kleine Kammer ab. Der Militär- und Zivildienst wird neu zwischen dem 19. und 37. Altersjahr geleistet werden. Bisher war es zwischen dem 20. und 30. Altersjahr. Dafür soll die Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr verschoben werden können, ohne dass Wehrpflichtersatz erhoben wird.

Schlussabgabe gegen taktische Verschiebereien

Dienste verschieben, um am Schluss nicht mehr voll bezahlen zu müssen – das soll zwecks Wehrgerechtigkeit künftig vermieden werden und um die zwei Millionen Franken pro Jahr einbringen. Finanzminister Ueli Maurer betonte nochmals, dass diese Praxis «etwas überhandgenommen» habe und nun mit der Schlussabgabe unterbunden werden soll.

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