Die Zürcher Universitäts-Professorin Iris Ritzmann ist in der sogenannten Affäre Mörgeli definitiv freigesprochen worden. Ihr konnte nicht bewiesen werden, dass sie vertrauliche Informationen über das Medizinhistorische Institut der Universität Zürich an die Medien weitergegeben hatte. Mit dem Freispruch Ritzmanns ist ein weiteres Kapitel der Affäre Mörgeli geschlossen.
Die Affäre Mörgeli
Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte Ritzmann im Sommer 2014 wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt. Sie soll mit einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» Kontakt gehabt und ihm Informationen zugespielt haben. | |
Der «Tages-Anzeiger» hatte am 11. September 2012 einen kritischen Artikel über die Tätigkeit von Christoph Mörgeli, dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich, publiziert. | |
Im betreffenden Artikel wurden zwei Berichte erwähnt, in denen die Leistung von Mörgeli als mangelhaft bezeichnet worden sein soll. Die Universität reichte darauf Strafanzeige gegen Unbekannt ein. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte darauf sämtliche Festnetz- und Mobiltelefonanschlüsse und die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter für bestimmte Zeiträume auf Kontakte mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Zeitungsredaktionen beziehungsweise Journalisten abgeglichen. |
Eigentlich hatte Christoph Mörgeli Berufung gegen den Freispruch von Iris Ritzmann eingelegt. Diese habe er nun aber zurückgezogen, bestätigt Mörgeli auf Anfrage einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».
Er glaube nicht mehr, dass er vor Obergericht Erfolg gehabt hätte. Aus dem gleichen Grund zog auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück.
Das Gericht habe Telefondaten und E-Mails als Beweismittel nicht zugelassen –
ohne diese gebe es zuwenig Beweise gegen Iris Ritzmann.
Ritzmann erachtet Kündigung als «absurd»
Ritzmann selbst betrachtet sich nach dem Freispruch als vollständig rehabilitiert und will nun ihre alte Stelle an der Universität Zürich zurück. Denn dort war sie 2013 entlassen worden, nachdem sie ins Visier der Justiz geraten war.
Deshalb habe sie Rekurs gegen die Kündigung eingelegt, sagt Iris Ritzmann: «Es geht darum, dass die Kündigung noch einmal ganz genau untersucht wird. Sie wurde damals unter seltsamen, geradezu absurden Bedingungen ausgesprochen.»
Ob die Universität Zürich ihre ehemalige Mitarbeiterin zurücknimmt, ist derzeit nicht klar. Zuerst muss die Rekurskommission der Universität die Kündigung eingehend prüfen.