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Schweiz Bundesgericht: Urner Barbetreiber wieder in Sicherheitshaft

Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker muss im Mordversuchsfall wieder ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Uri gutgeheissen. Damit wird die Haftentlassung des Obergerichts aufgehoben. Walker war erst Ende Januar aus der Sicherheitshaft entlassen worden.

Ignaz Walker bei seiner Haftentlassung im Januar.
Legende: Auf Anordnung des Bundesgerichts ist Ignaz Walker wieder in Sicherheitshaft genommen worden. SRF

Der Urner Nachtlokalbetreiber Ignaz Walker befindet sich auf Anordnung des Bundesgerichts wieder in Sicherheitshaft. Das Gericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Uri gutgeheissen, wie es mitteilt. Damit wird die Haftentlassung des Urner Obergerichts aufgehoben. Walker war erst Ende Januar aus der Sicherheitshaft entlassen worden.

Walker war unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt. Nachdem das Bundesgericht den Fall zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht zurückgewiesen hatte, wurde der Angeklagte im Januar 2015 nach vierjähriger Sicherheitshaft aus dem Gefängnis entlassen. Das Obergericht hiess damals eine Beschwerde des Beschuldigten gut und sah kaum eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Verbindungen ins kriminelle Milieu

Das Bundesgericht kam nun zu einem gegenteiligen Schluss. Die Neubeurteilung schliesse nicht aus, dass der Betroffene zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werde. Trotz Kontaktverbot zu den Prozessbeteiligten lasse sich die Verdunkelungsgefahr nicht ausreichend bannen.

Angesichts der Umstände und der drohenden hohen Strafe für den Angeklagten sei die Verdunkelungsgefahr im Mordversuchsfall zu gross. Zur Begründung führte das Bundesgericht in seinem 13-seitigen Urteil aus, es sei in einem reinen Indizienprozess nie ganz auszuschliessen, dass das Beweisergebnis durch die Manipulation von Beweismitteln beeinflusst werde.

Urteil des Bundesgerichts

Der Betroffene habe Verbindungen zum kriminellen Milieu, schreibt das Bundesgericht. Er sei bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe gemäss den Verfahrensakten in der Vergangenheit Personen wiederholt mittels Drohungen beeinflusst.

Es müsse damit gerechnet werden, dass der Beschuldigte in der Lage und angesichts der im Falle einer Verurteilung drohenden hohen Strafe auch gewillt sein könnte, die gerichtliche Wahrheitsfindung durch die Beeinflussung von Zeugen zu beeinträchtigen, hält das Bundesgericht fest.

Das Urner Obergericht muss nun das Berufungsverfahren gegen den Mann aufgrund seiner erneuten Inhaftierung vordringlich durchführen. Ein Verhandlungsdatum steht noch nicht fest.

Auftragsmörder bereits rechtskräftig verurteilt

Der Barbetreiber soll im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Das Urner Obergericht sprach den Barbetreiber in zweiter Instanz schuldig. Er sollte für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hob das Urteil aber auf. Der Auftragsmörder wurde rechtskräftig zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bundesgericht hiess in seinem Entscheid zwei Punkte der Beschwerde gut , die die erste Tat betreffen. So darf das Obergericht bei der Neubeurteilung des Falles eine DNS-Spur nicht verwenden, und es muss weitere Anstrengungen unternehmen, um einen Hauptbelastungszeugen ausfindig zu machen.

Der verurteilte Auftragsschütze hatte im Januar in der « Rundschau » erklärt, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.

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